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Die Redaktion empfiehlt

15.07.2022

«Luzerner Zeitung» - Seniorin musste sich vor der Luzerner Polizei ausziehen: das war widerrechtlich

Die Luzerner Polizei suchte einen Mann, fand aber in der Wohnung nur dessen Mutter vor. Die 72-Jährige musste sich dann auf dem Posten ausziehen – zu Unrecht, urteilt das Kantonsgericht. Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art.


Er hätte - theoretisch - die Oberaufsicht über die Luzerner Polizei wahrzunehmen: der leitende Oberstaatsanwalt Daniel Burri (FDP). Die übt er aber offensichtlich nicht aus. Denn die Luzerner Polizei hält die gesetzlichen Vorschriften über Leibesvisitationen nicht ein. Auch ein diesbezügliches Urteil des Bundesgerichts scheint sie - und Oberstaatsanwalt Burri - nicht wirklich zu interessieren. Siehe dazu unter «In Verbindung stehende Artikel»: Eintrag vom 11. Juni 2017 (Nackt auzsziehen auf dem Posten: Luzerner Polizei muss Praxis ändern).

Bildkommentar und Bild: Herbert Fischer

Dies berichtet in der «Luzerner Zeitung» Redaktor Alexander von Däniken (siehe unter «Dateien»).