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Die Redaktion empfiehlt

30.07.2021

srf.ch - Der Bundesrat kann Abstimmungstermine nicht festlegen, wie er will

Der Bundesrat kann nicht frei entscheiden, welche Vorlagen er wann zur Abstimmung bringt. Die Regierung muss sich dabei an gewisse Fristen halten. Für Volksinitiativen etwa gilt: Sie müssen innerhalb von zehn Monaten (16 Monate in Wahljahren) nach der Schlussabstimmung in der Bundesversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.


Dazu ist auf srf.ch von Mirjam Spreiter eine Analyse zu lesen (siehe unter «Links»).