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Die Redaktion empfiehlt

14.01.2020

Warum Amnesty International den Schutz vor Hass und Hetze unterstützt

Es ist höchste Zeit: Lesben, Schwule und Bisexuelle sollen vor Hass, Hetze und Diskriminierung geschützt werden!


Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen religiöse und ethnische Minderheiten sind in der Schweiz seit 1995 strafbar. Unser Land gehört jedoch zu den wenigen Staaten Europas, die noch keine entsprechenden Bestimmungen kennen, wenn Hass und Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung erfolgen. Dies soll sich nach dem Willen von Bundesrat und Parlament endlich ändern – und Sie haben dazu am 9. Februar das letzte Wort.
 
Die GegnerInnen der Vorlage sprechen von Zensur und der Unterdrückung der freien Meinung. Darum geht es aber nicht.

Kontroverse Diskussionen und kritische Meinungen etwa zur Frage der Heirat von Schwulen, Lesben und Bisexuellen sind in keiner Weise tangiert. Es geht vielmehr um den Schutz der Menschenwürde und ausschliesslich um öffentliche Aufrufe zu Hass, Diskriminierung und Gewalt – Aufrufe, die auch tätlichen Angriffen den Boden bereiten können.
 
Und es geht darum, dass Schwule, Lesben und Bisexuelle die gleichen Rechte und den gleichen Schutz erhalten wie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten. Von Sonderrechten – wie ein gegnerisches Komitee anführt – kann keine Rede sein.
 
Stimmen Sie daher Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm und Ja dazu, dass neu auch Lesben, Schwule und Bisexuelle besser vor Hass, Hetze und Diskriminierung geschützt sind.

(Dies ist eine Medienmitteilung Reto Rufer, Kampagnenkoordinator von Amnesty International Schweiz)