zentralplus.ch - Wie die Luzerner Staatsanwaltschaft die Arbeit der Medien behindert (1)
29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.
Darüber schreibt auf zentralplus.ch Jacqueline Lipp (siehe unter«Links»).