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Die Redaktion empfiehlt15.05.2019 republik.ch - Schlechte Arbeit zweier Luzerner Staatsanwälte ist nicht strafbarDer ausserordentlich eingesetzte Staatsanwalt widerspricht den Luzerner Ermittlern in der Justizaffäre um Beat Villiger. Er sieht sehr wohl Anhaltspunkte für die Fälschung eines Kaufvertrags. Doch das Verfahren wegen Begünstigung und Amtsmissbrauch stellt er ein.Darüber berichtet auf republik.de Carlos Hanimann (siehe unter «Links»). Letzte Beiträge:
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