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Die Redaktion empfiehlt11.04.2019 nzz.ch - Ausnahme für Schweizer Armee-Waffen ist zulässigWenige Wochen vor der Abstimmung über das Waffenrecht in der Schweiz dürfte Tschechien mit einer Klage vor dem EuGH gegen die EU-Waffenrichtlinie abblitzen. In ihrer Empfehlung an das Gericht empfiehlt die Generalanwältin, die Klage auf der ganzen Linie abzulehnen.Dies berichtet auf nzz.ch Niklaus Nuspliger (siehe unter «Links»). Letzte Beiträge:
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