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Die Redaktion empfiehlt05.10.2018 republik.ch - Warum öffentlich sein muss, dass Verfahren eingestellt werdenDie Luzerner Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen den Zuger Justizdirektor Beat Villiger trotz Widersprüchen eingestellt. Sie tat das, obwohl im Strafprozessrecht der Grundsatz gilt, im Zweifel anzuklagen. Strafrechtsprofessoren kritisieren das Vorgehen, die Staatsanwaltschaft verteidigt es.Dies schreibt auf republik.ch Dominique Strebel (siehe unter «Links»). Letzte Beiträge:
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