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Die Redaktion empfiehlt

05.10.2018

republik.ch - Warum öffentlich sein muss, dass Verfahren eingestellt werden

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen den Zuger Justizdirektor Beat Villiger trotz Widersprüchen eingestellt. Sie tat das, obwohl im Strafprozessrecht der Grundsatz gilt, im Zweifel anzuklagen. Strafrechtsprofessoren kritisieren das Vorgehen, die Staatsanwaltschaft verteidigt es.


Dies schreibt auf republik.ch Dominique Strebel (siehe unter «Links»).