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Die Redaktion empfiehlt

20.07.2018

republik.ch - Dies ist ein zynisches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Die Flucht vor dem Nationaldienst in Eritrea gilt in der Schweiz nicht länger als Asylgrund. Damit nimmt das Bundesverwaltungsgericht in Kauf, Asylsuchende in Folter und Zwangsarbeit zu treiben.


Darüber schreibt auf republik.ch Carlos Hanimann (siehe unter «Links»).