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Kolumne der Redaktion

26.01.2019

Prämienverbilligung: SP gewinnt vor Bundesgericht gegen Luzerner Regierung und Kantonsgericht

Die Luzerner Regierung senkte 2017 die Grenze für Bezugsberechtigte rein finanzpolitisch motiviert und sozialpolitisch willkürlich von 75 000 auf 54 000 Franken des massgebenden Einkommens. Die SP Kanton Luzern hat sich zusammen mit Betroffenen juristisch dagegen gewehrt und bekommt nun vom Bundesgericht vollumfänglich Recht. Dies heisst es in einer Medienmitteilung der Partei.


Er besiegte die Luzerner Regierung und das Kantonsgericht vor Bundesgericht: der Luzerner Rechtsanwalt Dr. Bruno Häfliger, selber Mitglied der SP.

Bild: Herbert Fischer

Und weiter:

Dieser Entscheid ist eine sehr gute Nachricht für tausende von betroffenen Familien, welche die Politik der Regierung in existenzielle Nöte brachte und sogar bereits erhaltene Prämienverbilligungen zurückzahlen mussten.

Der beharrliche Einsatz der SP für von den Kürzungen betroffenen Luzernerinnen und Luzerner hat sich gelohnt. Die Senkung der Grenze für Bezugsberechtigte durch den Luzerner Regierungsrat verletzte Bundesrecht. Noch im Februar kritisierte das Kantonsgericht zwar den Entscheid der Regierung, wies aber die Beschwerde der SP ab. 

Das Urteil des Bundesgerichtes ist klar. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2017 des Kantons Luzern widerspricht Sinn und Geist des Bundesrechtes.

Der anderslautende Schluss des Kantonsgerichtes Luzern als Vorinstanz erscheine mithin widersprüchlich und halte vor Bundesrecht nicht stand. Die entsprechenden Paragrafen der Prämienverbilligungsverordnung des Jahres 2017 sind als bundesrechtswidrig aufzuheben. 

Wie von der SP gefordert, gelten somit wieder die ursprünglichen Einkommensgrenzen. Dies hat zur Folge, dass schätzungsweise 8000 Familien im Kanton Luzern rückwirkend für das Jahr 2017 rund 15 Millionen zusätzliche Prämienverbilligungen erhalten. Gelder notabene, die sie in den meisten Fällen bereits einmal anfangs 2017 erhalten hatten, aber aufgrund einer rückwirkenden Senkung der Einkommensgrenze Ende 2017 zum Teil dem Kanton zurückzahlen mussten.

Das schriftliche Urteil des Bundesgerichtes wird am 31. Januar 2019 veröffentlicht. 

(Dies ist eine Medienmitteilung der SP Kanton Luzern)

Unter «Dateien»: Die Reaktion des Regierungsrates auf das Bundesgerichtsurteil; das Urteil des Kantonsgerichtes, gegen welches die SP erfolgreich Beschwerde geführt hat; eine Medienmitteilung des Bundesgerichts sowie das Urteil des Bundesgerichts.


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/