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Kolumne der Redaktion

15.07.2018

Minimalsteuer abschaffen – für eine gerechte Besteuerung der Luzerner Kleinunternehmen

Der Verein LU – Luzerner Unternehmen prüft die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative zur Aufhebung der ungerechten Minimalsteuer für Gesellschaften im Kanton Luzern. Die Steuer ist nicht nur eine Innovations- und Kreativitätsbremse, sie ist auch ungerecht, weil sie vor allem Kleinunternehmen hart trifft.


Die Mehreinnahmen des Kantons von lediglich einer Million Franken stehen in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen. Die Steuerausfälle könnten zudem leicht durch eine minimale Steuerprogression bei juristischen Personen oder eine Art Förderbeitrag der grossen Firmen kompensiert werden.

Seit diesem Jahr gilt im Kanton Luzern eine Minimalsteuer von 500 Franken für Unternehmen. Diese Massnahme wurde im Rahmen des kantonalen Konsolidierungsprogrammes (KP17) eingeführt und soll dem Kanton rund eine Million Franken Mehrertrag sichern. Gegen diese Massnahme hatte bereits eine Gruppe von Luzerner Unternehmen Beschwerde eingereicht, unterlag damit aber vor Bundesgericht. Das Bundesgericht stützt seinen Entscheid auf die Steuerhoheit der Kantone.

Innovations- und KMU-feindliche Steuer

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen seiner Mitglieder prüft «LU – Luzerner Unternehmen» nun die Möglichkeit, diese innovations- und KMU-feindliche Minimalsteuer auf politischem Weg zu bekämpfen. Konkret diskutiert wird eine kantonale Initiative, welche die Abschaffung dieser Minimalsteuer fordert. Dies aus folgenden Gründen:

. Die Minimalsteuer ist eine Innovations- und Kreativitätsbremse für Luzern. Sie trifft «Start-ups» und kleinere kreative und innovative Betriebe besonders hart. Die Kosten sind für kleine und mittlere Unternehmungen eine zusätzliche Belastung, insbesondere weil sie jährlich wiederkehrend sind. «LU – Luzerner Unternehmen» befürchtet aufgrund der Minimalsteuer einen Rückgang bei Firmengründungen sowie eine Abwanderung in Nachbarkantone ohne Minimalsteuer (beispielsweise Zug und Uri).

. Die Minimalsteuer ist ungerecht. Finanziell schwache Kleinunternehmen müssen mit einer Million Franken mithelfen die Löcher zu stopfen, welche die schweizweit tiefsten Unternehmensgewinnsteuern durch die Millionengeschenke an Grossunternehmen im Kanton Luzern hinterlassen.

. Die Minimalsteuer löst kein Problem. 2017 lagen die eingenommenen Steuern der Juristischen Personen 11 Millionen Franken und damit 9 Prozent unter den bereits bescheiden budgetierten Erwartungen. Es ist offensichtlich, dass sich diese Lücke nicht durch eine Minimalsteuer von 500 Franken bei Kleinunternehmen ausgleichen lässt.

. Die Minimalsteuer führt zu weniger Einnahmen als erwartet. Ortsunabhängige Unternehmen und «Start-ups» werden in andere Kantone abwandern, inaktive und vorübergehend inaktive Unternehmen werden aufgelöst. Die erwarteten Steuereinnahmen basieren auf der aktuell bestehenden Anzahl Unternehmen. Diese Anzahl wird sich in der nächsten Zeit reduzieren, sodass auch die erwarteten Einnahmen nach unten zu korrigieren sind. 

Solidarität der Grossunternehmen

Für «LU – Luzerner Unternehmen» ist klar, dass die Abschaffung der Minimalsteuer nicht zulasten der Bevölkerung geschehen darf. Zur Kompensation der Ausfälle kann sich «LU – Luzerner Unternehmen» verschiedene Lösungen vorstellen:

. Einführung einer minimen Steuerprogression bei juristischen Personen. Der Kanton Luzern besteuert juristische Personen mit einer proportionalen Steuer, das heisst zu einem festen Satz in Prozenten des steuerbaren Gewinns. Andere Kantone wenden eine Progression oder ein gemischtes System an. Eine minimale Steuerprogression hätte verhältnismässig kleinste Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen, leistet aber einen grossen Beitrag zur Entlastung von fast 60 Prozent aller Betriebe im Kanton Luzern.

. Förder-, beziehungsweise Innovationsbeitrag von Unternehmen mit einem Gewinn von über 500 000 Franken. Jede grosse und erfolgreiche Firma hat einmal klein angefangen und weiss um die Wichtigkeit eines innovationsfördernden, «Start-up»-freundlichen Umfelds. Zudem profitieren Unternehmen mit hohen Gewinnen von den tiefen Unternehmenssteuern im Kanton Luzern. Mit einem so genannten Förder- oder Innovationsbeitrag leisten finanziell erfolgreiche juristische Personen mit einem Gewinn von über 500 000 Franken einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Luzerner Wirtschafts- und Innovationskraft. 

Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Luzerner Wirtschaft, sind die Innovationsmotoren und stellen einen Grossteil der Arbeitsplätze. Die Minimalsteuer leistet keinen Beitrag zur Stärkung der KMU und gehört deshalb abgeschafft.

Das ist «LU – Luzerner Unternehmen»

Der im April 2016 gegründete Verein LU – Luzerner Unternehmen ist eine Vereinigung von über 150 Klein- und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern der Region Luzern. Als politisch unabhängige Organisation vertritt und unterstützt sie die Anliegen dieser Unternehmen gegenüber Staat und Gesellschaft und fördert den Austausch, die gegenseitige Unterstützung und Vernetzung unter den Mitgliedern.

(Dies ist eine Medienmitteilung des Vereins LU – Luzerner Unternehmen)  


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/