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Kolumne der Redaktion

05.01.2018

Initiative «No Billag»: Bitte genau hinschauen!

Es hat sich in letzter Zeit ein Trend entwickelt, im Vorfeld von Abstimmungen kampagnenartig eine Verunsicherung auszulösen und Halbwahrheiten zu verbreiten. Dabei geht der eigentliche Kerngehalt der Vorlage vollends vergessen oder wird bewusst verdrängt.


Rico De Bona ist Sekretär der CVP des Kantons Luzern.

Bild: Herbert Fischer

Es wird vielmehr schon vor der Abstimmung von einem Plan B gesprochen, der genau das beinhaltet, was die Initiativgruppen bei den demokratischen, parlamentarischen Diskussionen nicht erreicht haben. Dies war bei der «Unternehmenssteuer-Reform III» feststellbar und auch die «Rentenreform 2020» hat den eben aufgezeigten Verlauf bestätigt: Mit unrealistischen Szenarien wurde dem Volk glaubhaft gemacht, dass eine Ablehnung der Vorlage am Tage danach eine neue Vorlage bringe, die selbstverständlich mehrheitsfähig sei. 

Heftige Attacke der «LZ» gegen die Medienministerin

Leider sieht die Realität bei beiden Vorlagen völlig anders aus. Der Unterschied ist, dass man von Kreisen, die im Vorfeld die Verunsicherung verbreitet haben, aktuell nichts hört. Mit Blick auf die «No-Billag-Initiative» stelle ich fest, dass sich die Diskussion auf die Halbierung der Gebühren, auf die neue regionale Verteilung der Einnahmen, auf einen Lastenausgleich, auf eine Finanzierung von Informationssendungen und auf weitere Verunsicherungskomponenten konzentriert, die nicht Gegenstand der Abstimmung vom 4. März 2018 sind. 

Leuthard verteidigt BV-Artikel 93 vehement

Ein nicht unwesentlicher Punkt einer gezielten Abstimmungs-Verunsicherungskampagne ist das Zielen auf Personen. So zielt der Kommentator in der «LZ» (28.12.17) zur «No-Billag-Initiative» auf die Medienministerin. Er wirft ihr mangelnde Flexibilität vor und verkennt dabei, dass hinter dem Engagement von Bundesrätin Leuthard eine geltende Bundesverfassung (siehe unten), Volksabstimmungen, sechs andere Bundesräte, Kommissionsberatungen, Parlamentsbeschlüsse und Gesetzesgrundlagen stehen. Der Kommentator sagt gar, sie, die Medienministerin, habe entschieden, «die SRG an die Wand zu fahren». Tatsache ist jedoch, dass sie die einzige Bundesrätin ist, die den Artikel 93 der Bundesverfassung mit Vehemenz verteidigt. Leider ist bei den anderen sechs Magistratspersonen in dieser Sache «Sendeschluss». 

Nur der Initiativtext zählt

In der Tat geht es bei der «No-Billag-Initiative» um weit mehr als die Abschaffung der Billag-Gebühren (das ist bereits erledigt, da die Billag durch die Serafe AG ersetzt wird). Es geht um das Ernstnehmen unserer Prinzipien in der Bundesverfassung. Die geltende Verfassung gewährleistet, dass im Radio und Fernsehen die Bildung, die Kultur, die Meinungsbildung und die Unterhaltung vorkommen und sachgerecht dargestellt werden. Dabei sollen auch die Besonderheiten des Landes (vier Sprachen, verschiedene Regionen, verschiedene Kulturen etc.) und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigt werden. 

«No-Billag-Initiative» will zentrale Grundsätze streichen

Eine sachgerechte Darstellung vielfältiger Ansichten ist aus der Sicht der Initianten kein Kriterium mehr für die Berichterstattung. Sie wollen keine Institution mehr, die den Bildungs-, respektive Informationsauftrag gegenüber der Bevölkerung sachgerecht erfüllt. Die von den Initianten geforderte Versteigerung der Konzessionen hat zur Folge, dass künftig Unterhaltungsformate dominieren. Aufwändige Informations- und Bildungssendungen bringen keinen finanziellen Profit und werden bei Annahme der Initiative nicht mehr produziert. Anzumerken ist, dass im Ausland die Versteigerungen der Konzessionen (Forderung der Initiative) zu einer Kostensteigerung führen würden. Aktuell können gemäss Bundesverfassungs-Artikel 93, Ziffer 5, Programmbeschwerden einer unabhängigen Beschwerde zur Beurteilung vorgelegt werden. Die «No-Billag-Initiative» will diesen demokratie- und medienpolitisch wichtigen Satz aus der Bundesverfassung streichen. Ein Schelm, der hinter dieser Streichung etwas vermutet… 

Sendungen können nicht mehr reklamiert werden

Das bedeutet, dass man gegenüber der Medien keine Ansprüche mehr geltend machen kann und auch keine Rechte mehr einfordern darf. Wer mit einer Sendung, einer Darstellung eines Sachverhaltes, nicht mehr einverstanden ist, kann nur noch die Faust im Sack machen. Ist das vertrauensbildend in der Zeit der offenen Diskussionskultur? 

Fazit: Mit der bewussten Verunsicherungs-Kampagne wird vom eigentlichen Gegenstand der No-Billag-Initiative abgelenkt. Am 4. März 2018 stimmen wir aber über den Initiativtext (siehe unten) ab und nicht über die permanent aufgezeigten Nebenschauplätze und schon gar nicht über Bundesrätin Doris Leuthard. Halten wir uns doch an den Initiativtext! 

Rico De Bona, Sekretär CVP Kanton Luzern, Luzern

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Zur Erinnerung (1): Das steht in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 24. September 2017)

Art. 93 Radio und Fernsehen

1 Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes.

2 Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.

3 Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.

4 Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen.

5 Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt werden.

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Zur Erinnerung (2): Der Initiativtext von «No Billag» im Wortlaut

Volksinitiative: «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren
(Abschaffung der Billag-Gebühren)»

Die Bundesverfassung [Fußnote] wird wie folgt geändert:

Art. 93 Radio und Fernsehen

1 Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes.

2 Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.

3 Der Bund versteigert regelmässig Konzessionen für Radio und Fernsehen.

4 Er subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.

5 Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben.

6 Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.

Art. 197 Ziff. 11[Fußnote]

11. Übergangsbestimmung zu Art. 93 (Radio und Fernsehen)

1 Werden die gesetzlichen Bestimmungen nach dem 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt, so erlässt der Bundesrat bis zum 1.  Januar 2018 die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

2 Erfolgt die Annahme von Artikel 93 nach dem 1. Januar 2018, so treten die erforderlichen Ausführungsbestimmungen auf den nächstfolgenden 1. Januar in Kraft.

3 Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen werden die Konzessionen mit Gebührenanteil entschädigungslos aufgehoben. Vorbehalten bleiben Entschädigungsansprüche für wohlerworbene Rechte, die den Charakter von Eigentum haben.


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/