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Kolumne der Redaktion

21.11.2017

CVP bekämpft Abschaffung des steuerlichen Abzuges der Eigenbetreuung

Die Luzerner Regierung will mit einer Änderung des Steuergesetzes den Eigenbetreuungsabzug abschaffen. Gleichzeitig will sie die Dividendenbesteuerung von 60 auf 70 Prozent erhöhen und dies bereits per 1.Januar 2019 in Kraft setzen. Die CVP Kanton Luzern bekämpft beide Stossrichtungen der Steuergesetzrevision.


Mit der Steuergesetzrevision 2011 wurde eine Neugestaltung der Abzüge für die Kinderbetreuung vorgenommen. Mit der Neugestaltung wurde die Motion M53 von Kantonsrätin Andrea Gmür, Luzern, über die Einführung eines generellen Kinderbetreuungsabzuges, umgesetzt. Die Motion verlangte die Einführung eines generellen Kinderbetreuungsabzuges, neu auch für die Eigenbetreuung von Kindern. Der Abzug für Eigenbetreuung soll höchstens 6700 Franken betragen. Im Hinblick auf die finanziellen Folgen wurde der Abzug allerdings auf 2000 Franken beschränkt. Die CVP hat damals im Sinne einer ganzheitlichen Lösung zu dieser Minimallösung Hand geboten. Die CVP wollte damit die Wertschätzung für die Eigenbetreuung zum Ausdruck bringen.

Es wurde in der Folge mehrfach versucht, diesen grossmehrheitlich gefundenen Kompromiss nach wenigen Jahren wieder abzuschaffen. Mit dem Projekt KP 17 wurde dies von der Regierung erneut versucht. Dies wurde aber von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt.

Aus finanzpolitischen Überlegungen hat die CVP erneut Hand geboten, den Abzug neu auf 1000 Franken festzusetzen. Mit dem Projekt LS II wurde erneut versucht, den Eigenbetreuungsabzug abzuschaffen. Auch dies wurde vom Parlament abgelehnt.

Mit der laufenden Vernehmlassung zur Änderung des Steuergesetzes will nun die Regierung ein weiteres Mal die mehrmals bestätigten Parlamentsentscheide torpedieren und den Eigenbetreuungsabzug nach wenigen Jahren wieder abschaffen. Dieses Vorgehen ist für die CVP absolut unverständlich und wird in aller Form verurteilt.

Für die CVP Kanton Luzern ist der Eigenbetreuungsabzug mit Blick auf die Subsidiarität ein entscheidendes Instrument der Anerkennung der Familienarbeit. Mit Blick auf den Fremdbetreuungsabzug ist er auch solidarisch und gerecht. Die CVP wird sich mit allen Mitteln für die Beibehaltung des (minimalen) Eigenbetreuungsabzuges einsetzen. Notfalls wird die Gesetzesreform mit dem Referendum bekämpft. Die CVP anerkennt, dass die Familienmodelle heute beliebig sind. Aber das darf nicht heissen, dass das traditionelle Familienmodell abgestraft wird.

Die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 des Bundes sieht eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent vor. Die laufende Vernehmlassungsphase des Bundes zeigt, dass die SV17 äusserst umstritten ist. Ob, wie und wann die SV17 in Kraft tritt, ist aktuell völlig offen.

Es ist deshalb für die CVP Kanton Luzern unverständlich, weshalb der Regierungsrat in vorauseilendem Gehorsam die Dividendenbesteuerung im Kanton Luzern bereits auf 1.1.19 auf 70 Prozent erhöhen will. Das Parlament hat kürzlich mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Stufe Bund nicht unterstützt wird. Deshalb ist es für die CVP unverständlich, dass nur wenige Tage später eine entsprechende Botschaft in die Vernehmlassung geschickt wird. Es gilt doch vorerst, die Resultate und die genauen Auswirkungen der SV17 zu analysieren. Der Kantonsrat hat im Rahmen der Beratung KP17 die Besteuerung auf 60 Prozent bestätigt.

Die Auswirkungen der SV17 führen zu diesem Zeitpunkt womöglich zu weiteren Massnahmen bei der kantonalen Steuergesetzgebung. Dies muss aber mit Blick auf das Ganze erfolgen. Es dürfen heute keine Entscheide gefällt werden, die eine Gesamtschau verunmöglichen. Die CVP Kanton Luzern verschliesst sich nicht grundsätzlich zu Massnahmen im Steuerbereich. Sie will aber eine Gesamtschau unter Würdigung aller Fakten und auch mit Blick auf die Massnahmen in den umliegenden Kantonen. Fazit: Die CVP lehnt die Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent per 01.01.2019 ab.

(Dies ist eine Medienmitteilung der CVP Kanton Luzern) 


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/