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Kolumne der Redaktion

09.10.2017

«Fall Malters»: Freisprüche der beiden Polizeichefs sind nicht rechtskräftig

Das Urteil des Bezirksgerichts Kriens zum Polizeieinsatz in Malters im März 2016 wird ans Kantonsgericht weitergezogen. Dies teilte der Zürcher Rechtsanwalt Oskar Gysler soeben den Medien mit.


Gysler vertritt den Sohn der Frau, die sich beim Polizeieinsatz das Leben genommen hatte. Dieser Einsatz, vollzogen durch die Luzerner Polizei im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft, hatte den Zweck, in Malters eine Hanfplantage auszuheben, die dieser Mann dort betrieben hatte. Als die Polizei aufkreuzte, stiess sie unerwarteterweise auf dessen Mutter, die bewaffnet war und die Polizei bedrohte.

Nach mehrstündigen «Verhandlungen» mit ihr, die den Zweck hatten, ihren Widerstand gegen eine Durchsuchung der Räume zu beenden, erschoss sich die Frau. Deswegen gerieten Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann in die Kritik, unverhältnismässig vorgegangen zu sein und den Suizid in Kauf genommen zu haben, obschon sie dieses Risiko gekannt haben sollen.

Das Bezirksgericht Kriens sprach Achermann und Bussmann jedoch frei (siehe unter «Dateien»).

Nun zieht der Anwalt des Sohns der Frau, die sich erschoss, dieses Urteil an das Kantonsgericht weiter. Er teilte heute den Medien Folgendes mit:

«Mit Bezug auf Ihre Anfragen teile ich Ihnen mit, dass Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Kriens vom 23. Juni 2017 erhoben wird.

Die Begründung des Gerichts, das Handeln der Polizei habe unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken des Polizeieinsatzes im Rahmen des ihr zustehenden Handlungsspielraums gehandelt, ist nicht nachvollziehbar.

Es war den Beschuldigten bekannt, dass der Polizeieinsatz mit erheblichen Risiken für das Leben der Verstorbenen verbunden war. Da mehrere nicht aussichtslose Handlungsalternativen bestanden - insbesondere Weiterverhandeln durch die Polizei, Weiterverhandlung unter Beizug einer Vertrauensperson (Sohn, Rechtsanwalt), Gewähren der geforderten Bedenkfrist - und in zeitlicher Hinsicht keine Dringlichkeit bestand, war der Polizeieinsatz nicht verhältnismässig.»

Soweit die Mitteilung von Rechtsanwalt Oskar Gysler.

(hrf)


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/