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Kolumne der Redaktion

04.09.2017

SP ruft zum Widerstand auf und bereitet Sammelklage gegen Regierungsrat vor

Die Verweigerung und Kürzung der Prämienverbilligung durch die Regierung ist widerrechtlich. Zu diesem Schluss kommt ein Experte im Sozialversicherungsrecht, der im Auftrag der SP des Kantons Luzern die Rechtslage abklärte. Damit die zehntausenden betroffenen Personen juristisch gegen den Prämienklau vorgehen können, hat die SP eine Webseite eingerichtet.


Philomena Colatrella, Vorsitzende der Konzernleitung der CSS in Luzern: «Das Nichtbezahlen von Prämienverbilligungen durch den Kanton verstösst gegen das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und ist somit rechtswidrig.»

Bild: Herbert Fischer

Die SP organisiert diese Aktion, weil es schlicht nicht mitanzusehen ist, wie der Kanton auf die Schwächsten losgeht und ganze Familien in die Sozialhilfe treibt. Da diese Personen oft weder Zeit noch die notwendigen Ressourcen haben, um selbst ihre Rechte einzufordern, stellt die SP hier unkomplizierte Hilfe zur Verfügung. Für die Betroffenen fallen keine Kosten an. Sämtliche entstehenden Kosten werden von der SP getragen.

Laut Gesundheits- und Sozialdepartement werden die Prämienverbilligungen für die Monate Oktober bis Dezember 2017 in Folge des budgetlosen Zustandes vorderhand nicht an die Krankenversicherer ausbezahlt.

Die Anspruchsberechtigten haben deshalb selber für die vollen Prämien aufzukommen. Das Departement verweist die Anspruchsberechtigten auf die Sozialhilfe. 

Experten sind sich einig – Kanton verletzt Bundesrecht

Die SP hat die Rechtslage durch einen Sozialversicherungsexperten gutachterlich abklären lassen. Der Experte kommt zum selben Schluss wie die beiden grossen Krankenversicherer Concordia und CSS, wonach das Vorgehen der Regierung Bundesrecht verletzt (siehe unter «Dateien»).

Die Anspruchsberechtigten haben anfangs 2017 eine rechtsgültige Verfügung erhalten, mit welcher der Prämienverbilligungsanspruch für das Jahr 2017 provisorisch berechnet wird. In der Verfügung wird zudem festgehalten, dass die Prämienverbilligungen vorerst bis September 2017 an die Krankenversicherer ausgerichtet wird. 

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet die Kantone ausdrücklich, «nach Feststellung der Bezugsberechtigung» die Prämien auszuzahlen, damit die anspruchsberechtigten Personen ihrer Prämienzahlungspflicht nicht vorschussweise nachkommen müssen. 

Bezugsberechtigung ist unverändert

Das Departement argumentiert nun, dass die Zahlungspflicht erst «nach der Feststellung der Bezugsberechtigung» bestehe. Diese Argumentation ist widersprüchlich, wurde doch der individuelle Anspruch für die Anspruchsberechtigten für das ganze Jahr 2017 in den anfangs 2017 zugestellten Verfügungen bereits festgestellt. Der Kanton ist somit in der Lage, über deren Anspruch für Oktober bis Dezember 2017 unverzüglich zu verfügen. Tut dies der Kanton nicht, liegt eine klare Rechtsverweigerung vor.

Betroffene sollen sich schnell wehren

Die SP des Kantons Luzern ruft daher alle Empfänger von provisorischen Verfügungen auf, auf www.praemienklau.ch den vorgefertigten Brief auszufüllen und an die AHV zu senden. Darin wird verlangt, dass die Prämienverbilligung für den Rest des Jahres innert zehn Tagen verfügt wird. Ergeht keine Verfügung, kann beim Kantonsgericht umgehend Rechtsverweigerungs-Beschwerde erhoben werden. Ergeht eine negative Verfügung, wird ebenfalls Beschwerde eingereicht. Kosten entstehen den Anspruchsberechtigten nicht.  

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So kann man sich wehren

Betroffene füllen www.praemienklau.ch ein Formular aus. Anschliessend können sie einen vorgefertigten Brief ausdrucken, um bei der Ausgleichskasse bis am 10. September eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen. Diese Verfügung ist dann die Grundlage für eine darauffolgende Beschwerde beim Kantonsgericht. Die Beschwerde wird wiederum von der SP zur Verfügung gestellt und allen Betroffenen, die sich gemeldet haben, zugestellt.

(Dies ist eine Medienmitteilung der SP Kanton Luzern)


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/