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Kolumne der Redaktion

22.06.2017

Bundesgericht kritisiert Luzerner Regierung

Das Bundesgericht hat über die Einsprache gegen die Volksbotschaft (Abstimmungsbüchlein) des Regierungsrats zur Abstimmung vom 25. September 2017 entschieden. Es weist die Beschwerde ab, rügt aber in seinem Urteil einen Verstoss zur sachlichen Information und bewertet die Unausgewogenheit der Volksbotschaft insgesamt an der Grenze des Zulässigen.


Mitglieder des Komitees «für faire Unternehmenssteuern» sowie Privatpersonen hatten diese Beschwerde eingereicht, weil der Regierungsrat in der Volksbotschaft Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Initiativkomitees - bestehend aus SP, Grünen und Gewerkschaften - schürte.

Das Bundesgericht lehnt die Einsprache gegen die Volksbotschaft zwar ab, die Feststellungen des Bundesgerichts lassen aber aufhorchen. So erachtet es das höchste Gericht als nicht unproblematisch, dass der Regierungsrat im Anschluss an den vom Initiativkomitee selbst formulierten Text seinerseits nochmals schwergewichtig seine Sichtweise darstellte.

Es sei ein «Verstoss zur sachlichen Information», dass der Regierungsrat die vom Initiativkomitee bezeichnete «moderate Erhöhung» als falsch qualifizierte. Letztlich entsprechen die Abstimmungserläuterungen gemäss Urteil «gerade noch den Anforderungen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung».

Diese deutliche Kritik des Bundesgerichts ist kein Ruhmesblatt für den Regierungsrat, dessen Glaubwürdigkeit nicht erst seit der verlorenen Abstimmung vom 21. Mai deutlich angeschlagen ist.

Das Komitee «für faire Unternehmenssteuern» und die Initianten fordern den Regierungsrat auf, künftig auf eine Kommentierung der Stellungnahmen von Initiativ- und Referendumskomitees zu verzichten. Der Fehltritt bei der Volksbotschaft zur Initiative «für faire Unternehmenssteuern» muss ein einmaliger Fehltritt bleiben!

(Dies ist eine Medienmitteilung des Luzerner Gewerkschaftsbundes, LGB)


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/