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Kolumne der Redaktion

19.12.2016

SP fordert faire Einbürgerungsverfahren

Die SP fordert im totalrevidierten kantonalen Einbürgerungsgesetz, dass Einbürgerungsentscheide ausschliesslich vom Gemeinderat oder einer Kommission getroffen werden. Ausserdem sollen die geforderte Aufenthaltsdauer in der Gemeinde von drei auf zwei Jahre gesenkt werden und die Verfahren innerhalb von 18 Monaten abgewickelt werden.


Verstösse gegen öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen sollen nur dann ein Einbürgerungshindernis darstellen, wenn diese «mutwillig» begangen wurden. 

Das nationale Bürgerrechtsgesetz, welches per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, bietet den Kantonen nur wenig Handlungsspielraum. Die SP bedauert viele der beschlossenen Verschärfungen im nationalen Gesetz. Trotz vieler Verschärfungen auf nationaler Ebene besteht insbesondere in Bezug auf die Verfahren von Einbürgerungen noch Handlungsspielraum für die Kantone. «Der Kanton Luzern nutzt seinen Gestaltungsspielraum kaum aus und setzt sich zu wenig für fairere Einbürgerungsverfahren ein», sagt Sara Agner, SP-Kantonsrätin aus Dagmersellen.

Namentlich fordert die SP, dass Einbürgerungsentscheide ausschliesslich vom Gemeinderat oder einer Kommission getroffen werden. Gemeindeversammlungen sollen in Zukunft keine Einbürgerungsentscheide mehr treffen können. Weiter soll die geforderte Aufenthaltsdauer in der Gemeinde von drei auf zwei Jahre gesenkt werden, denn der Aufenthalt in ein und derselben Gemeinde ist kein Kriterium für die erfolgreiche Integration einer Person. Verstösse gegen öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen sollen nur dann ein Einbürgerungshindernis darstellen, wenn diese «mutwillig» begangen wurden. Es ist für die SP nicht nachvollziehbar, warum das wichtige Kriterium der «Mutwilligkeit» nicht aus der Bundesvorgabe übernommen wurde.

Damit möglichst faire Einbürgerungsverfahren garantiert werden können, fordert die SP zudem eine Wegleitung für die Gemeinden. Diese soll darüber Auskunft geben, wie die Fragen zu den Verhältnissen am Ort und über das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen in Bezug auf Verständlichkeit und Schwierigkeitsgrad gestellt werden sollen. Damit können die Chancengleichheit und die Transparenz des Verfahrens deutlich erhöht werden.

Zudem fehlt für die SP im neuen Bürgerrechtsgesetz eine Garantie auf eine nützliche Frist der Verfahrensdauer. Der Entscheid über die Einbürgerung einer Person soll innerhalb von 18 Monaten gefällt werden.

(Dies ist eine Medienmitteilung der SP Kanton Luzern)


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/