das gesamte meinungsspektrum lu-wahlen.ch - Die Internet-Plattform für Wahlen und Abstimmungen im Kanton Luzern

Spenden für Verein lu-wahlen.ch

Diese Website gefällt mir! Um weitere Beiträge darauf zu ermöglichen, unterstütze ich lu-wahlen.ch gerne mit einem Betrag ab CHF 10.-

 

 

Kolumne der Redaktion

23.07.2015

Es besteht wenig Grund, «Trittst im Morgenrot» zu ersetzen

Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) hat einen Künstlerwettbewerb zur Schaffung einer neuen Schweizer Nationalhymne lanciert. Nach einer Evaluation von 208 Beiträgen soll nach dem Finale vom 12. September 2015 in der Sendung «Potzmusig» auf SRF 1 der zuständigen Bundesbehörde der Siegerbeitrag als neue Nationalhymne vorgeschlagen werden. Die SGG will somit den «Schweizerpsalm» ablösen.


Dafür besteht eigentlich wenig Grund. Es stellt sich heute die berechtigte Frage, ob es sinnvoll ist, die Nationalhymne zur Diskussion zu stellen, in einem Zeitpunkt, in dem die Schweiz mit gewichtigeren Fragen (Verhältnis zu Europa: Bilaterale und Institutionelle, Energiestrategie 2050, Altersreform 2020 usw.) konfrontiert ist und bezüglich nationalem Zusammenhalt mit einem solchen Projekt kein Mehrwert geschaffen wird.

Wie aber geht es nach dem 12. September 2015 weiter? Ein medienträchtiges Final mit einem Siegerprojekt wird Erwartungen schüren. Auf alle Fälle muss vermieden werden, dass aufgrund des etwas unkonventionellen Vorgehens der SGG beim Publikum der Eindruck entsteht, dass am 12. September 2015 effektiv über die Einführung einer neuen Landeshymne abgestimmt wird.

Dies könnte unnötig zu Frustrationen und Staatsverdrossenheit führen. Es gilt zu beachten, dass bereits dem Entscheid zugunsten der heute geltenden Landeshymne ein langer politischer Einführungsprozess voraus ging. Ein Blick zurück:

1961 erfolgte eine provisorische Anerkennung, gefolgt von einer Konsultation unter den Kantonen. Vier Jahre später wurde die provisorische Anerkennung unbefristet bestätigt. Erst am 1. April 1981 hat der Bundesrat den «Schweizerpsalm» offiziell als Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt und damit das Provisorium aufgehoben. Ein solches Vorgehen wäre auch bei einer Änderung der Landeshymne zu fordern, sollte die Landeshymne je geändert werden. Der Weg der Einführung der geltenden Landeshymne und der gescheiterten Versuche der Überarbeitung zeigen allerdings, dass es schwierig ist, mit einer Neuschöpfung eine breite Akzeptanz zu erzielen.

Zum weiteren Vorgehen werde ich dem Bundesrat in Form einer Interpellation einige Fragen unterbreiten. Der Bundesrat müsste sich bezüglich Schaffung einer neuen Hymne grundsätzlich ablehnend verhalten, ist das Projekt einer neuen Landeshymne doch nicht Bestandteil der Legislaturplanung 2011 – 2015 und besitzt damit auch keinen strategisch politischen Stellenwert. Ebenfalls besteht kein parlamentarischer Auftrag, in dieser Frage aktiv zu werden.

Die Eingabe der SGG dürfte deshalb im besten Fall als Petition behandelt werden. Es handelt sich dabei um das wohl unverbindlichste politische Instrument. Die Behandlung als Petition würde es ermöglichen, dass der politische Quereinstieg in geordnete Bahnen gelenkt werden kann. Die zuständige Kommission kann dem Ratsplenum bei der Behandlung beantragen, der Petition keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen ablehnt. Dies wäre zu erwarten. 

Oder sie kann die Forderung nach einer neuen Landeshymne in Form einer parlamentarischen Initiative oder eines Vorstosses weiterverfolgen, was selbstverständlich auch wieder die Zustimmung der Räte erfordern würde. Beide Wege müssten meines Erachtens zu einem Abbruch der Übung führen. Die Schweiz hat sich zur Zeit anderen politischen Herausforderungen zu stellen. Dies gilt auch nach dem Nationalfeiertag. Eine neue Landeshymne gehört nicht dazu.

Konrad Graber, CVP-Ständerat, Kriens


Teilen & empfehlen:
Share    
Kommentare:

Keine Einträge

Kommentar verfassen:

Ins Gästebuch eintragen
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz  

Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


treten Sie mit lu-wahlen.ch in Kontakt

1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/