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Kolumne der Redaktion

01.06.2015

Nein zementiert ungerechte Finanzierung und ändert rein gar nichts am Status quo

In der Debatte zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) ist viel Verwirrliches zu hören und zu lesen. Es lohnt sich, sich richtig kundig zu machen. Zum Beispiel im entsprechenden Dossier auf www.lu-wahlen.ch.


So wird immer wieder verbreitet, bevor ein neues Finanzierungsmodell beschlossen werde sei zu definieren, was genau unter dem Service public verstanden wird, den die SRG zu erfüllen hat. Diese Forderung ist so absolut nicht nachvollziehbar. Und zwar aus mehreren Gründen nicht.

Erstens: Der Gewerbeverband hat mit seinem Referendum diese Revision des RTVG zur Abstimmung gebracht. Darin geht es nun halt einmal um das Finanzierungsmodell und nicht um den Leistungsauftrag der SRG. 

Zweitens: Die Eidgenössische Medienkommission (Emek) beschäftigt sich zurzeit genau mit der Frage, welches denn genau dieser Service public – also die Leistungen der SRG und auch der privaten Anbieter im Interesse der Allgemeinheit – derzeit ist, beziehungsweise fortan sein soll. Von der Emek sind in absehbarer Zeit konkrete Erkenntnisse und Empfehlungen zu erwarten, die nachher politisch umzusetzen sind. Die Kritiker der gegenwärtigen Leistungen der SRG und der privaten Anbieter sind also aufgerufen, ihre Vorschläge dort zu deponieren. Und zwar subito und öffentlich, damit diese Kritiker und ihre Kritik überhaupt ernst genommen werden können...

Drittens: Das neue Finanzierungsmodell – auch da schummeln die Gegner dieser Revision hemmungslos – ist keine «neue Steuer», sondern eine Abgabe. Eine Steuer würde alle Bewohner treffen und nicht – wie durch die Revision dieses Gesetzes – neu die Haushalte, statt wie bisher die Besitzer klassischer Empfangsgeräte. 

Viertens: Statt die Unterstellungen und Verdrehungen der unsäglichen Kampagne des Nein-Komitee unter dem unsäglichen FDP-Nationalratskandidaten Hans-Ulrich Bigler vom Schweizerischen Gewerbeverband nachzubeten, würde man sich besser kundig und klüger machen.

Man «google» beispielsweise bloss mal «RTVG-Revision» und schon scheinen auf dem Bildschirm Fundstellen zuhauf auf, welche sowohl die Pro- wie auch die Kontra-Argumente sachlich und seriös unterbreiten; es sei denn, man wolle gar nicht wirklich mitdiskutieren, sondern einfach Unsinn kolportieren. Oder man rufe auf www.lu-wahlen.ch das entsprechende Dossier auf (unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Fünftens: Wer diese Vorlage ablehnt, zementiert die heutige, ungerechte und unzeitgemässe Finanzierung, welche ehrliche Leute bestraft und Schwarzseher belohnt.

Und erst recht löst ein Nein keine Diskussion über den Service public aus, die - wie bereits dargetan - eh schon aufgegleist und im Gange ist.

Herbert Fischer, Gründer und Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/