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Kolumne der Redaktion

27.10.2014

Pauschalsteuer verstösst gegen die Verfassung

Bei einer Pauschalbesteuerung werden reiche Ausländer nach ihrem Lebensaufwand eingeschätzt und besteuert, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Das widerspricht der Verfassung. Diese sieht die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Und sie verlangt, dass alle Menschen vor dem Gesetze gleich seien. Warum sollen reiche Ausländerinnen vor dem Schweizer Steuergesetz «gleicher» sein?


Wenn gesagt wird, der Aufwand für eine korrekte Besteuerung sei zu hoch, ist das unglaubwürdig. Denn bei reichen SchweizerInnen in einer ähnlichen Lebenslage geht das und auch bei den meisten erwerbstätigen Ausländern mit komplizierten Einkommensverhältnissen ist es ebenfalls möglich - und es wird auch gemacht. 

2009 waren wir eidgenössischen Parlamentarier an eine Veranstaltung der kantonalen Finanzdirektoren in Bern eingeladen. Dort wurde eine neue Strategie diskutiert, um die Zahl der Pauschalbesteuerten zu verdoppeln. Tatsächlich nimmt die Zahl in den letzten Jahren erheblich zu. Was früher für den Ausnahmefall ermöglicht wurde, wird so zum Lockvogel für den Zuzug von Reichen in die Schweiz und zum Normalfall. Dagegen wehre ich mich.

Am 30. November ist die Abstimmung über die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz. Mit einem Ja verschwindet diese ungerechte, verfassungswidrige Steuerart.

Die Folgen wären positiv. Zürich ging voran und hatte keine Nachteile. Zwar zogen einige Betroffene weg. Doch jene, die blieben und nun korrekt Steuern zahlen, kompensierten diese Ausfälle. Erst recht bei Berücksichtigung der Neuzuzüger. Diese zahlen normal Steuern. Sie bewohnen die Häuser und Villen der Steuerflüchtlinge und sie beschäftigen in Haus und Garten und für persönliche Dienstleistungen auch Personal.

Eine Gesamtrechnung fällt sicher positiv aus. 

Louis Schelbert, Nationalrat Grüne, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/