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Kolumne der Redaktion

17.09.2014

Bibliothek und Gericht passen nicht zusammen

Mit der Begründung man wolle Synergien nutzen, stoppte der Kantonsrat die beschlossene Sanierung der ZHB und brachte den Vorschlag ins Spiel, die ZHB mit dem Kantonsgericht in einem Neubau unterzubringen.


Momentan dominiert die Frage um die Dimension dieses Baus die Diskussion. Um beide Institutionen in einem Gebäude unterzubringen, müsste das Volumen gegenüber heute verdoppelt werden, was wiederum das Vögeligärtli massiv beeinträchtigen würde. Das führt uns zur Frage, ob denn eine Kombination von Bibliothek und Gericht überhaupt sinnvoll wäre. 

Ich kann diese Frage nur aus Sicht der Bibliotheken beantworten. Es gibt international viele Bestrebungen, Bibliotheken in sinnvoller Kombination mit anderen Institutionen zu bauen. Grössere Bibliotheken werden aber meistens als alleinstehende Gebäude geplant, die eine wichtige Funktion in ihrer städtischen Umgebung erfüllen. 

Ein Bibliotheksgebäude zeichnet sich aus durch seine öffentliche Zugänglichkeit. Es ist offen für alle und bietet kostenlosen Zugang zu Medien und zu kulturellen Veranstaltungen. Bibliotheken werden als Orte des Lernens (gerade eine Hochschulbibliothek) und der Begegnung geschätzt und intensiv genutzt. Eine Verbindung mit ähnlichen Institutionen, zum Beispiel einem Museum, einem Literaturhaus oder einer Bildungseinrichtung könnte also durchaus Sinn machen. 

Ein Kantonsgericht ist jedoch grundsätzlich anders ausgerichtet. Der Zugang erfolgt aus Sicherheitsgründen kontrolliert und ist eingeschränkt. Der intensive Publikumsverkehr der ZHB kann hier sehr schnell zum Sicherheitsrisiko werden.

Die beiden Funktionen müssten durch entsprechende bauliche Massnahmen klar voneinander getrennt werden. Im Ergebnis hätte man zwei getrennte Gebäudeteile. Die Konzepte eines Gerichts und einer Bibliothek vertragen sich meiner Ansicht nach nicht. Und so macht auch die Kombination von Kantonsgericht und ZHB keinen Sinn. 

Die ZHB soll als eigenständiges Gebäude und als offener Begegnungsort erhalten bleiben. Ich empfehle deshalb ein JA zur Initiative zur Rettung der ZHB Luzern!

Rudolf Mumenthaler, Dozent für Bibliothekswissenschaft, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/