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Kolumne der Redaktion

19.04.2014

«Kristallnacht-Twitterer» Alexander Müller lässt nicht locker – der Strafrechtsexperte Hans Wiprächtiger vertritt Herbert Fischer vor Bezirksgericht

Der frühere Stadtzürcher SVP-Politiker Alexander Müller zieht die Einstellungsverfügung der Luzerner Staatsanwaltschaft in einem Verfahren gegen mich ans Bezirkgericht weiter. Zugleich hat er ein weiteres Verfahren, diesmal wegen Persönlichkeitsverletzung, angestrengt. lch lasse mich inzwischen durch einen prominenten Strafrechts-Experten vertreten, den früheren Bundesrichter Dr. Hans Wiprächtiger (Kriens).


Bekanntlich hatte Alexander Müller lu-wahlen.ch, beziehungsweise mich als dessen Redaktor, verklagt. Anlass war ein Eintrag auf der Online-Plattform lu-wahlen.ch, worin ich geschrieben hatte, Alexander Müller habe «rassistisch getwittert» und sei nachher «tief gestürzt» (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel» den Beitrag vom 31. 1. 2013). Dabei handelte es sich um die Verlinkung eines Interviews, das Tagesanzeiger-Chefredaktor Res Strehle mit Alexander Müller geführt hatte und worin dieser ausführte, was ihm seit seinem Twitter-Eintrag über eine «Kristallnacht für Muslime» so alles widerfahren sei.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat dieses Verfahren gegen mich eingestellt (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»: Beitrag vom 20. 3. 2014). Dagegen hat Alexander Müller Einsprache erhoben, weshalb dieser Fall nun vors Bezirksgericht kommt.

Nachdem die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung an die Parteien in diesem Fall (also gegenüber Alexander Müller als Kläger und mich, Herbert Fischer, als Beklagtem) mitgeteilt hatte, sie beabsichtige das Verfahren gegen mich einzustellen, habe ich auf der Plattform lu-wahlen.ch darüber am 14. 2. 2014 berichtet und unter anderem geschrieben, Alexander Müller habe in dem Interview mit «Tagi»-Chefredaktor Res Strehle vom 31. 1. 2013 «ein Bild des Jammers» geboten. Wörtlich hatte Alexander Müller in dem Interview gesagt, er erlebe seit dem Twitter-Eintrag «den sozialen Tod». Mit Verlaub: Welches Bild bietet ein Mensch, der «den sozialen Tod erlebt» und das anhaltend (nämlich: «... seit letztem Sommer...»)? Er bietet doch wohl nichts anderes als «ein Bild des Jammers». Oder platzt er vor Lebensfreude? Reisst er Bäume aus? Umarmt er die ganze Welt?

Unter anderem deswegen hat Alexander Müller nun gegen mich erneut geklagt und zwar wegen Persönlichkeitsverletzung, diesmal beim Friedensrichteramt in Binz (ZH), das deshalb nun eine Verhandlung anberaumt hat. 

Der Fall Alexander Müller versus Herbert Fischer nimmt inzwischen Dimensionen an, die vordem nicht abzuschätzen waren. Darum hat Rechtsanwalt Dr. Hans Wiprächtiger, während 22 Jahren Bundesrichter und inzwischen Rechtsanwalt, die Vertretung meiner Interessen übernommen.

Herbert Fischer, Gründer und Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/