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Kolumne der Redaktion

26.05.2013

Staatsanwalt muss Verfahren gegen Stadtluzerner SVP-Präsidenten eröffnen

Peter With gehörte als SVP-Präsident der Stadt Luzern und Grossstadtrat zu jenen Kräften, die letzten August dem SP-Politiker Simon Roth Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen hatten. Zu Unrecht, wie sich später erwies. Jetzt sieht sich With selber mit diesem Vorwurf konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft muss gegen ihn ermitteln. Ob sie will oder nicht.


Peter With ist seit 14. Juni 2012 Präsident der SVP Stadt Luzern.

Im Zusammenhang mit der Kolumne über eine SVP-Interpellation zur Einbürgerungspraxis in Luzern auf lu-wahlen.ch vom gestrigen Samstag (25. Mai 2013, siehe unter «In Verbindung stehende Artikel») erhielt die Redaktion lu-wahlen.ch Hinweise auf ein Interview, das SVP-Präsident Peter With «tele1» am 20. Mai gegeben habe. Thema des Beitrages waren Vorwürfe des Komitees für die Zwischennutzungs-Initiative gegenüber dem bürgerlichen Nein-Komitee, es verbreite Unwahrheiten und Übertreibungen über das Volksbegehren. Die entsprechende Medienmitteilung der InitiantInnen ist auch auf lu-wahlen.ch zu lesen (siehe ebenfalls unter «In Verbindung stehende Artikel»).

Tatsächlich enthält der Beitrag auf «tele1» vom 20. Mai eine Aussage von Peter With, die sich auf jene Sitzung der grossstadträtlichen Baukommission beruft, in der sie das Volksbegehren der JungsozialistInnen behandelte. Wörtlich sagt Peter With in dem TV-Bericht:

«Das Initiativkomitee hat in der Sitzung der Baukommission des Grossen Stadtrates klar gesagt, dass bereits Räume ab 20 Quadratmetern für Zwischennutzungen freigegeben werden müssen. Das ist auch so protokolliert.»

With ist zwar nicht Mitglied der Baukommission, deren Sitzungen ebenso dem Amtsgeheimnis unterliegen wie die Beratungen aller anderen Kommissionen des Grossen Stadtrates. Aber als Grossstadtrat erhält er, wie alle anderen Mitglieder auch, die Protokolle aller Komissionssitzungen und die unterstehen ebenfalls dem Amtsgeheimnis. Indem er daraus öffentlich zitiert hat und die Quelle ausdrücklich benennt und zwar vor laufender Kamera hat er ganz offensichtlich das Amtsgeheimnis verletzt.

Deswegen muss nun die Staatsanwaltschaft gegen Peter With ein Verfahren eröffnen. Und zwar, ob sie will oder nicht. Denn Amtsgeheimnisverletzung ist ein Offizialdelikt.

Das tat sie letzten Herbst sehr prompt, als Peter Withs SVP-Fraktion sowie die Fraktionen von FDP und CVP Simon Roth (SP) vorgeworfen hatten, er habe als Mitglied der Einbürgerungskommission vertrauliche Informationen an seine Partei preisgegeben; konkret darüber, wie Valentina Smajli, ebenfalls SP-Vertreterin, in dieser Kommission arbeite und wie sie Gesuche und Gesuchsteller behandle. Die Staatsanwaltschaft stellte im April 2013 das Verfahren gegen Simon Roth ein (siehe unter «In Verbindung stehende Artikel»). Die Vorwürfe der drei bürgerlichen Fraktionen waren also ungerechtfertigt.

Aber nicht allein die Staatsanwaltschaft muss nun von Amtes wegen handeln. Auch die «Neue Luzerner Zeitung» ist gefordert: Sie hatte Ende August und anfangs September 2012 die Vorwürfe der SVP, FDP und CVP-Fraktionen gegenüber Simon Roth und der SP in einer fünfteiligen Serie wirkungsvoll orchestriert und die Positionen der drei bürgerlichen Fraktionen gut synchronisiert kolportiert und kommentiert. 

Geht sie mit den jetzt vorliegenden und erhärteten (weil auf www.tele1.ch einsehbaren) Fakten über Peter With gemäss selbiger «Logik» um wie mit den damals eher diffusen Vorwürfen gegenüber Simon Roth, so kann man nur gespannt sein, wann ihre Serie über dieses Thema startet.

Herbert Fischer, Redaktor lu-wahlen.ch - das ganze meinungsspektrum  


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/