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Kolumne der Redaktion

18.02.2013

Von der Familie ist in der Verfassung nur sehr wenig zu lesen

Nationalrats-Vizepräsident und Schreinermeister Ruedi Lustenberger (CVP) engagiert sich energisch für den Familienartikel und ärgert sich über eine Kampagne dagegen, welche das Gespenst von «Staatskindern» verbreitet. Er trat heute Montag (18. Februar) mit dem Luzerner Komitee vor den Medien auf. Hier folgt sein Votum.


Sonst voneinander politisch oft entfernt, kämpfen SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (Rothenburg) und Ruedi Lustenberger (CVP/Romoos) jetzt vereint dafür, dass die Vereinbarkeit von Familien und Erwerbsleben in der Verfassung verankert wird.

Bild: Herbert Fischer

Am 3. März 2013 befindet der Souverän bekanntlich über den «Bundesbeschluss über die Familienpolitik». Dieser beinhaltet eine neue Verfassungsbestimmung zu Gunsten der Familie. Zu Beginn des Abstimmungskampfes war die Vorlage in der Diskussion vor lauter Abzockerei und Raumplanung in der öffentlichen Diskussion und auch in den Medien ein fast kein Thema. Nun, das hat in den letzten drei Wochen geändert. 

Die CVP ist nicht mehr die einzige Partei, welche den Verfassungsartikel als die wichtigste Vorlage der kommenden Abstimmung bezeichnet. Das ist gut so, denn, wenn es um die Familie geht, dann geht es um den Kern unserer Gesellschafft. 

Und damit sind wir bei der Bundesverfassung. Sie regelt als unser Grundrecht die wesentlichen Grundsätze, die in unserem Land gelten. Dabei fördert und schützt die BV heute sehr viel; oder etwas plakativ ausgedrückt: Es gibt fast keine Bereiche des öffentlichen Interessens, welche nicht in der BV Eingang gefunden haben. 

Es geht beispielsweise um:
den Schutz der Moore und Moorlandschaften (als Einwohner der Unesco Biosphäre Entlebuch bin ich davon direkt betroffen),
Vorschriften über die Fischerei und die Jagd,
den Schutz des Waldes.
• Letztes Jahr hat das Schweizer Stimmvolk JA dazu gesagt, dass die Jugendmusikförderung in die Verfassung aufgenommen wird.
Die Filmförderung in Art. 71 ist länger als der Familienartikel 14, schon gar nicht zu vergleichen mit dem Tierschutzartikel in Art. 80, welcher ungleich länger ist als Art. 14.
Und selbst von der amtlichen Vermessung ist in der BV die Rede. 

Nichts gegen all diese Details in unserer BV. Aber, und das sollte uns – in unserem Land, welches sich seit geraumer Zeit darüber beklagt, dass die demographische Entwicklung aus dem Ruder zu laufen droht – zu denken geben: Von der Familie ist in der Verfassung nur sehr wenig zu lesen. Wir stellen fest, dass in Art. 14, das Recht auf Ehe und Familie gewährleistet ist. Und, dass in Art. 116 von den Familienzulagen und der Mutterschaftsversicherung die Rede ist. 

Von der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung spricht man nicht. Das soll mit einem neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik geändert werden. Ganz zentrale Bedürfnisse der Familien in unserem heutigen gesellschaftlichen Umfeld werden damit besser abgedeckt. 

Der Familienartikel geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, die der seinerzeitige CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener am 23. März 2007 eingereicht hatte. Diese verlangte die Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel über die umfassende Förderung der Familie. In verschiedenen Diskussionen konzentrierte sich das Parlament schliesslich darauf, diese Lücken in der Verfassung zu schliessen. Im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es bis heute keine Bundeskompetenz. Der neue Verfassungsartikel soll die Möglichkeit auch dem Bund geben, in diesem Bereich unter bestimmten Voraussetzungen aktiv zu werden. Nicht mehr und nicht weniger.

2012 hat der Nationalrat dem neuen Verfassungsartikel in der Schlussabstimmung mit 129 zu 57 Stimmen und zwei Enthaltungen zugestimmt. Der Ständerat hat den Verfassungsartikel mit 28 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Auch der Bundesrat empfiehlt ein JA zum Familienartikel. Am 18. Januar hat Bundesrat Alain Berset an seiner Medienkonferenz betont, dass ein JA zum Familienartikel ein JA zu starken Familien bedeute. 

Nicht nur Parlament und Bundesrat, auch ein breites Parteienspektrum engagiert sich für ein JA. Dem überparteilichen Komitee gehören nebst der CVP, die den Kampagnen-Lead innehat, auch die SP, die Grünen, BDP, GLP, EVP und die FDP-Frauen an. Weiter unterstützen uns rund 40 Organisationen wie beispielsweise Travail Suisse, Pro Familia, Pro Juventute und der Schweizerische Katholische Frauenbund.  

Ruedi Lustenberger, Nationalrat (CVP/Romoos)


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/