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Kolumne der Redaktion

01.12.2012

Die gegenwärtige Finanzlage der Stadt hat Ursachen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen

Das Komitee, welches das Budget 2013 der Stadt ablehnt, nimmt es mit der Wahrheit nicht sehr genau.


Rene Fuhrimann arbeitet im Sentitreff. Er engagiert sich im Komitee www.luzern-öebenswert.ch

So viel macht die Steuererhöhung konret aus.

Luzern weist ein so genannt strukturelles Defizit aus, das heisst: die Stadt nimmt jährlich weniger Geld ein als sie ausgibt. Das Defizit ist deshalb strukturell, weil es nicht aufgrund von konjunkturellen Schwankungen auftritt (zum Beispiel schlechte Wirtschaftslage) sondern auf eine grundlegend veränderte Kosten-/Einnahmestruktur zurückzuführen ist: Mehr Ausgaben durch die neue Pflegekostenfinanzierung (+ 16 Mio. Franken) und weniger Einnahmen durch die Halbierung der Unternehmenssteuer durch den Kanton (- 12 Mio. Franken).

Ohne Massnahmen wird dieses Defizit von Jahr zu Jahr grösser. Eine nachhaltige Finanzpolitik wäre so mittel- bis langfristig nicht mehr möglich. Wir würden unsere heutigen Schulden auf unsere Kinder übertragen.

Warum nimmt die Stadt in letzter Zeit weniger Geld ein?

Aufgrund von zwei kantonalen Steuergesetzrevisionen, der Senkung des Steuerfusses der Stadt Luzern im Jahr 2008 und der Angleichung des Steuerfusses von Littau mit der Fusion Littau-Luzern entstanden zwischen 2007 und 2012 Ertragsausfälle brutto von rund 67 Mio. Franken. Gleichzeitig ist aber auch ein Wachstum der Steuereinnahmen aufgrund der Wirtschaftsentwicklung von rund 26 Mio Franken, beziehungsweise von rund 1.5% jährlich zu verzeichnen. Netto resultieren zwischen 2007 und 2012 Ertragsausfälle von rund 40 Mio. Franken.

Ertragsausfälle brutto zwischen 2007 und 2012 von 67 Mio. Franken und ihre Hintergründe
. Steuergesetzrevision 2008         - 27 Mio Fr.
. Steuergesetzrevision 2011         - 21 Mio Fr.
. Steuerfusssenkung 2008 Stadt   - 10 Mio Fr.
. Steuerfussangleichung Littau      -  9 Mio Fr.

Warum sind die Ausgaben der Stadt gestiegen?

Die Stadt hat Mehrkosten von jährlich rund 23 Mio. Franken zu verkraften, welche hauptsächlich auf Gesetzesänderungen auf kantonaler oder nationaler Ebene zurückzuführen sind:

. Pflegefinanzierung                                           + 16.0 Mio Fr.
. Neuer Schlüssel Sonderschulkosten                   +   1.8 Mio Fr.
. Neues Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz    +   5.0 Mio Fr. (2013: + 1.5 Mio.)
. Ausbau Betreuungsangebote                            +   2.7 Mio Fr.
. Ausgleich Kalte Progression                              +   5.0 Mio Fr.

Warum kann die Stadt nicht noch mehr sparen und so das entstandene Defizit tilgen?

Die Stadt hat ihre Hausaufgaben gemacht und in den vergangenen Jahren vier Sparpakete durchgeführt und damit bereits insgesamt 41 Mio. Franken eingespart. Zudem wird ein weiteres 4-Mio-Sparpaket umgesetzt und im Voranschlag 2013 nochmals 6 Mio. Franken eingespart. 

Seit 2007 wurden 4 Entlastungsprogramme realisiert:
. Entlastungs- und Überprüfungsprojekt    - 10.7 Mio Fr.
. Synergien aus Fusion Littau-Luzern        - 9.1 Mio Fr.
. Sparpaket 2011                                    - 15.0 Mio Fr.
. Verzichts- und Kompensationsplanung    - 5.7 Mio Fr.

Trotz der grossen Sparbemühungen der Stadt bleibt im Budget eine Defizitlücke von rund 25 Mio. Franken. Die Verschuldung steigt an. Das Potenzial für Effizienzsteigerungen und Synergien ist ausgeschöpft. Weitere Einsparungen ohne Leistungsabbau sind eine Illusion!

Schon wieder eine Steuererhöhung?

Die letzte eigentliche Steuererhöhung der Einwohnergemeinde Luzern fand für das Budgetjahr 1972 statt, als der Steuersatz der Einwohnergemeinde (ohne dannzumal noch bestehende Bürgergemeinde) von 1.85 Einheiten auf 1.95 Einheiten erhöht wurde. Seither wurde der Steuersatz der Einwohnergemeinde immer wieder gesenkt bis auf den Stand von 1.55 Einheiten für das Budgetjahr 2000 (siehe dazu weiter unten auf fider Seite unter «In Verbindung stehen Artikel»).

Mit der Zusammenlegung der Bürger- (0.4 Einheiten) und der Einwohnergemeinde (1.55 Einheiten) erhöhte sich der Steuersatz der Einwohnergemeinde für das Budgetjahr 2001 auf 1.95 Einheiten, was nicht als Steuererhöhung der Einwohnergemeinde angelastet werden kann, da ja die 0.4 Einheiten der Bürgergemeinde integriert wurden. 

Wie viel Einkommenssteuer müssen wir mit der Steuererhöhung zahlen?

Auch mit der Steuererhöhung von einer Zehnteleinheit bezahlen Alleinstehende in den Einkommensklassen 30‘000 bis 150‘000 Franken steuerbares Einkommen im Jahr 2013 um 22 bis 27 Prozent weniger als noch 2002. Bei den Verheirateten beträgt die Steuerreduktion in der gleichen Zeitperiode 25 bis 55 Prozent. Noch höher ist die Reduktion der Gewinnsteuer bei juristischen Personen mit 63.6 Prozent. Die Anpassung des kommunalen Steuerfusses entspricht einer Steueranpassung um 3.08 Prozent! Siehe dazu Tabelle rechts.

Ist das viel im Vergleich?

Luzern verfügt im Moment über einen kommunalen Steuerfuss von 1.75 Einheiten. Damit ist Luzern an 13. Stelle der aktuell 87 Luzerner Gemeinden. Dies obwohl die Stadt als regionales Zentrum viele Zentrumslasten für Region und Kanton übernehmen muss!

Was geschieht, wenn der Voranschlag 2013 und die Steuererhöhung abgelehnt werden?

Ohne Steuererhöhung müssen weitere Sparmassnahmen in der Höhe von 15 Mio. Franken umgesetzt werden. Das führt zwangsläufig zu einem empfindlichen Leistungsabbau und zu Kostenüberwälzungen (Gebührenerhöhungen), welche alle Einwohnerinnen und Einwohner treffen und sich negativ auf die künftige Entwicklung der Stadt Luzern auswirken:
. Leistungsabbau bei der Kinderbetreuung, in der Quartierförderung und im Kulturbereich
. Weitere Reduktion der Investitionen und damit eine Vernachlässigung der Substanz 
. Einführung Bestattungsgebühren und Kostenüberwälzung an Hauseigentümer beim Unterhalt der Trottoirs

Was bedeutet das konkret? 

Beispiel Familien: Die vorgesehene Einschränkung der Bezugsberechtigung für Betreuungsgutscheine zur familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter führt dazu, dass eine Familie im Jahr etwa 1‘000 Franken pro Kind mehr bezahlen müsste. Demgegenüber steht eine Steuererhöhung von 247 Franken.

Beispiel Quartier: Das Sparpaket beeinträchtigt das Quartierleben massiv. Quartiervereine werden finanziell nicht mehr unterstützt. Städtische Anlaufstellen und Treffpunkte für Kinder und Jugendliche werden geschlossen.

Beispiel Kultur: Gegen 3 Millionen Franken sollen dem Rotstift zum Opfer fallen. Darunter leiden nicht nur grosse Kulturbetriebe und KKL Luzern, auch Festivals und kleiner Kulturbetriebe müssten Einbussen in Kauf nehmen.

Das ganze 15-Mio-Paket finden Sie unter: www.gesamtstrategie2013.stadtluzern.ch 

Warum wurde ein 15-Mio-Sparpaket erarbeitet, welches im Falle eines negativen Volksentscheides umgesetzt wird?

Im September 2011 machte der Stadtrat zum ersten Mal deutlich, dass er nicht umhin komme, für den Voranschlag 2013 eine Steuererhöhung von einer Zehnteleinheit (=15 Mio Franken) zu beantragen. Als Folge davon verlangten die Fraktionen von FDP, SVP, CVP und GLP mit einem Vorstoss im Grossen Stadtrat, dass der Stadtrat aufzeigen müsse, wie er die 15 Mio Franken mit Sparmassnahmen erreichen wolle.

Der Stadtrat erarbeitete in der Folge mit der Verwaltung ein Massnahmepaket über 15 Mio. Franken.

Wurden die Massnahmen im 15-Mio-Paket bewusst so gewählt, um den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt Angst zu machen?

Die Stadt Luzern verfügt über ein Budget von rund 750 Mio. Franken. Davon beruhen gegen 600 Mio. Franken auf übergeordnetem Recht, d.h. es sind gebundene Ausgaben, da die Stadt  - gemäss eidgenössischen oder kantonalen Gesetzen – diese Leistungen erbringen muss. Hier hat die Stadt – wenn überhaupt - nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten (Bsp. Volksschule, Pflegekosten).

Die Stadt erbringt aber auch Leistungen, die von der Stadt einmal beschlossen wurden, sei es durch Volksabstimmungen, sei es durch den Grossen Stadtrat oder die Stadtregierung. Sie können gestrichen werden, allerdings braucht es dazu zuerst politische Mehrheiten.

Der Stadtrat hatte und hat also sehr wenig Spielraum bei Kürzungen in dieser Grössenordnung (rund 10 Prozent der nicht gebundenen Ausgaben).

Steht der Grosse Stadtrat hinter der Finanzstrategie des Stadtrates?

In seiner Sitzung vom 25. Oktober 2012 hat der Grosse Stadtrat mit 40:7 den Voranschlag 2013 sowie die Steuererhöhung um eine Zehnteleinheit angenommen. Alle im Rat vertretenen Parteien (FDP, CVP, GLP, SP/JUSO und Grüne/Junge Grüne) – ausser der SVP – haben einstimmig für die Finanzstrategie des Stadtrates gestimmt!

NEIN-Komitee verbreitet Ungenauigkeiten

Die Gegner der Steuererhöhung veröffentlichten unter dem Titel „Haben Sie gewusst, dass ...?“ viele Behauptungen und Bemerkungen zu Ausgaben der Stadt Luzern. Die Gegner argumentieren damit ungenau und irreführend. 

Behauptung 1: Allein im letzten Jahr sind in der Verwaltung neun zusätzliche Stellen geschaffen worden.
Zutreffend ist: Im Jahr 2011 wurden netto knapp zwei Stellen aufgebaut. 

Behauptung 2: In der Sozialdirektion bestehen mehr Stellen als bewilligt worden sind (bewilligte Stellen 910, besetzte Stellen 944). 
Zutreffend ist: Das Stellenvolumen ist über die gesamte Verwaltung hin zu betrachten. So schöpfen die andern vier Direktionen ihre bewilligten Stellenvolumen nicht aus.
Die Zahlen sind zutreffend, aber erklärbar. Die Zahl von 944 besetzten Stellen ist die Momentaufnahme vom 30. Juni 2012. Die Stellenerhöhung kommt unter anderem zustande,
. durch Schwankungen im Bestand des Personals in den städtischen Betagtenzentren. Der ist abhängig von der Belegung und der Pflegeintensität für die Bewohnerinnen und Bewohner. Überbesetzungen werden mit Mehreinnahmen kompensiert und belasten die Rechnung der Stadt nicht zusätzlich.
. durch Doppelbesetzungen bei Mutterschaft und Unfall. 80 Prozent des Zusatzaufwandes wird durch Versicherungen zurückerstattet.
. durch Anstellungen im Stundenlohn (zum Beispiel Jugendliche im Jugendhaus Treibhaus) – als Soll-Stellen sind nur Durchschnittswerte erfasst.

Behauptung 3: Die Steuerzahler zahlten alleine im letzten Jahr 14 Mio. CHF für die Sanierung der Pensionskasse.
Zutreffend ist: Die Sanierung von 2009 war notwendig, da die Pensionskasse bei der Entlassung in die Selbständigkeit (2000) unterdotiert wurde. Es war daher nur recht und billig, dass auch die Stadt einen Teil der Sanierungskosten übernimmt. Allerdings müssen auch die städtischen Beschäftigten (1% geringere Verzinsung) wie auch die Pensionierten (Verzicht auf Teuerungsausgleich) ihren Teil zur Sanierung leisten.

Behauptung 4: Die Steuerzahler bezahlen rund 2.2 Mio. CHF für  Besitzstandwahrungen der abtretenden Stadträte.
Zutreffend ist: Die Ausgaben (1.9 Mio. CHF) stützen sich auf das „Reglement über die Pensionsordnung für Mitglieder des Stadtrates“, das der Grosse Stadtrat im Dezember 2003 ohne Gegenstimme annahm. Bis 2003 konnten die ehemaligen Stadträte von einer Ruhegehaltsordnung mit lebenslanger Lohnfortzahlung profitieren, auch wenn sie nur kurzzeitig im Amt verweilten. Seither sind sie den städtischen Beschäftigten gleichgestellt.
Der Sprecher der SVP-Fraktion erklärte im Dezember 2003: Die SVP-Fraktion werde dem Vorschlag zustimmen, „da für einmal (…) langfristig Steuergelder gespart werden können.“ Ähnlich auch der FDP-Sprecher: „Darüber hinaus handelt es sich (…) um eine Sparvorlage analog zur kantonalen Lösung für Regierungsräte.“


Behauptung 5: Die Quartierbüros kosten jährlich 1,1 Millionen Franken. 
Zutreffend ist: Der Nettoaufwand für die Quartierarbeit für Kinder und Jugendliche beträgt 2013 – gemäss Budget – 981'500 Franken (inklusive dem Aufwand für die 2 Jugendhäuser in Littau). 


Behauptung 6: Die Stadt gibt 5 Mio. Franken für die familienergänzende Kinderbetreuung aus und plant einen Ausbau, der weitere 23 Mio. Franken kosten soll.
Zutreffend ist: Die Stimmenden haben im Juni 2012 dem Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung zugestimmt. Aktuell geht die Stadt davon aus, dass die Zahl der betreuten Kinder in den kommenden Jahren noch leicht steigen wird. Allerdings ist kein Ausbau geplant. Die Gegner  meinen mit der Zahl von 23 Millionen wohl den Ausbau der Betreuung im Volksschulbereich. Dieser ist allerdings gesetzlich durch den Kanton vorgeschrieben.

Behauptung 7: Die Stadt bezahlt jährlich gegen 40 Mio. CHF an private Institutionen und gegen 50 Mio. CHF an private Haushalte.
Zutreffend ist: Die Stadt bezahlt gemäss Budget 2013 37.5 Millionen Franken an private Institutionen, davon über 14 Millionen Franken an Spitex, private Heime und Therapieinstitutionen. 
Die Beiträge an private Haushalte sind in erster Linie Sozialhilfe (39 Millionen), aber auch Beiträge für AHV-Bezügerinnen und –Bezüger für Miete und Heimkosten (4 Millionen).

Behauptung 8: Die Stadt zahlt  jährlich durchschnittlich rund 3.75 Mio.Franken an externe Berater.
Zutreffend ist: In der Antwort auf eine SVP-Interpellation hat der Stadtrat im Herbst 2010 festgehalten, dass pro Jahr nur rund 1,1 Millionen für externe Beratungen (im engeren Sinne) ausgegeben werden. Viel höher sind hingegen die Kosten für an Dritte ausgelagerte Arbeiten wie Reinigung, Wäsche, Bewachung, Entsorgung und Leistungen von anderen Gemeinwesen. Sie werden jedoch dem gleichen Konto belastet.

Behauptung 9: Die Stadt unterstützt die Organisation SOBZ (Fachstelle für Beratung, Begleitung und Therapie von Menschen mit auffälligem Konsumverhalten) mit 199‘200 Franken.
Zutreffend ist: Das „Sozial-Beratungszentrum Luzern“ ist ein Gemeindeverband, dem alle 19 Gemeinden des Amts Luzern angehören. Der Verband führt eine Fachstelle für die Beratung, Behandlung und Betreuung von Menschen, die an ‚legalen’ Süchten - direkt oder indirekt – leiden, beispielsweise Alkohol, Medikamente, Essstörungen. Die Fachstelle kümmert sich auch um die Früherfassung. Der Beitrag betrug 2011 161‘100 CHF.

Behauptung 10: Die Stadt unterstützt die Organisation FABIA (Fachstelle für Integration von Ausländerinnen und Ausländer) mit 131‘000 CHF. 
Zutreffend ist: Die FABIA bietet im Auftrag der Gemeinden Buchrain, Ebikon, Horw, Kriens und Luzern Beratungen für Ausländerinnen und Ausländer an, vor allem auch im Zusammenhang mit Fragen der persönlichen Sozialhilfe. Sie entlastet daher die Sozialämter der beteiligten Gemeinden. Die FABIA arbeitet auch an Fragen der Integration und hat einen Auftrag des Kantons, Ausländerinnen und Ausländer in Schulfragen zu beraten. Der Beitrag betrug 2011 112‘900 CHF.

Behauptung 11: Die Stadt gewährt dem neuen Hallenbad eine jährliche Defizitgarantie von aktuell 1.5 Mio. Franken und subventioniert somit jeden Hallenbadeintritt mit 16 Franken. 
Zutreffend ist: Alle Parteien – auch die heutigen Gegner einer Steuerfusserhöhung – haben im Juni 2012 der heutigen Regelung zugestimmt. Der Beitrag geht an die Hallenbad AG und umfasst die Bäder Allmend, Tribschen und Zimmeregg.

Behauptung 12: Der Betrieb des Jugendhauses „Treibhaus“ kostet jährlich über eine halbe Million mehr, als dass der Restaurantbetrieb einnimmt. 
Zutreffend ist: Das „Treibhaus“ ist kein Restaurant, sondern ein Jugendhaus, in dem sich viele Jugendliche engagieren. Sie können sich dafür auch, zu einem reduzierten Preis, gesund ernähren. Im Vergleich zu anderen Schweizer Städten leistet die Stadt Luzern, für die Arbeit mit der Zielgruppe ab 16 Jahren, nur einen bescheidenen Beitrag. Dazu kommt: Das „Treibhaus“ hat beim Sparpaket 2011 bereits einen Beitrag von 50'000 Franken geleistet.

Behauptung 13: Der Bau des Südpols hat knapp 30 Mio. CHF gekostet und der Verein Südpol erhält jährlich weitere 600‘000 CHF Fördergelder.
Zutreffend ist:  Der Bau des Kulturwerkplatzes Luzern-Süd mit Räumen für die Musikschule, für das Luzerner Theater und das Zentrum Südpol hat rund 30 Millionen Franken gekostet. Die Stimmenden haben im Februar 2006 grossmehrheitlich dem Bauprojekt wie auch einem jährlichen Südpol-Betriebsbeitrag von rund 600'000 Franken zugestimmt.

Behauptung 14: Trotz abnehmenden Schülerzahlen blieben die Anzahl Lehrpersonen konstant, während sie nun aufgrund wieder zunehmenden Schülerzahlen erhöht werden soll. 
Zutreffend ist: Die Beobachtung ist richtig. Die Stadt hat aber keine andere Wahl. Sie muss die kantonalen Vorgaben umsetzen.


Behauptung 15: Die  Stadt zahlt jährlich 20‘000 CHF an die Luzerner Fanarbeit.
Zutreffend ist:  Die Stadt zahlt noch 20'000 Franken an die Fanarbeit, nachdem sie von 2007 bis 2009 über 50'000 Franken jährlich zahlte. Die Fanarbeit hat damit ihren Teil an der Sanierung der städtischen Finanzen bereits beigetragen, leistet aber mit einer aktiven Arbeit dennoch einen wertvollen Beitrag für die Prävention von Gewalt und Suchtmittelkonsum.

Rene Fuhrimann, Überparteiliches Komitee Ja zu einer lebenswerten Stadt, Luzern


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Über Herbert Fischer:

Herbert Fischer (1951) arbeitet seit 1969 als Journalist und Pressefotograf. Er war unter anderem Redaktor der «LNN», der «Berner Zeitung» und Chefredaktor der «Zuger Presse». Seine Kernthemen sind Medien (Medienwirkung, Medienethik, Medienpolitik), direkte Demokratie, Sicherheitspolitik, soziale Fragen und gesellschaftliche Entwicklungen. Heute berät und unterstützt er Firmen, Organisationen und Persönlichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit. Fischer war von 1971 bis 1981 Mitglied der SP der Stadt Luzern, seither ist er parteilos. Er ist in Sursee geboren und Bürger von Triengen und Luzern, wo er seit 1953 lebt. Herbert Fischer ist Gründer und Redaktor von lu-wahlen.ch.


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1. Dezember 2021: Hanns Fuchs schreibt über Herbert Fischer:
http://www.luzern60plus.ch/aktuell/artikel/ein-strurbock-im-medienzirkus

Interview von Radio 3fach am 27. August 2012 mit Herbert Fischer:
www.3fach.ch/main-story/lu-wahlen/