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Leserbrief von Hans-Jörg Weiss

04.07.2012

Dieses Gerichtsurteil löst hoffentlich auch in der Schweiz längst überfällige Grundsatzdebatte aus

Ein deutsches Gericht hat die Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbar beurteilt. Ich hoffe sehr, dass darüber nun eine Debatte entflammt, die auch in der Schweiz ihren gebührenden Stellenwert erhält.


Dies berichtet spiegel.de (siehe Link unten). 

Es wurde endlich Zeit, dass ein Gericht diesen Eingriff bei einem Menschen, der sich nicht wehren kann – ob Mädchen oder Knabe – als strafbare Handlung richtet. Die körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen steht in unserer Verfassung an oberster Stelle und nicht von religiösen Eiferern – von welcher Seite auch immer – geschaffenen Hirngespinste, die man dann «Religion» nennt.

Ich wünsche mir, dass nun auch hierzulande dieses deutsche Gerichtsurteil eine Debatte auslöst, die überfällig ist. 

Hans Jörg Weiss, Luzern


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