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Leserbrief von Gerardo Raffa

25.07.2011

Spitex für Eltern behinderter Kinder muss bleiben

Eltern von behinderten Kindern müssen weiterhin die nötige Unterstützung der Spitex erhalten. Mit einer Motion in der Herbstsession wird sich die EVP gegen den Entscheid von Bundesgericht und IV wehren, Spitex-Leistungen zu streichen.


Gerardo Raffa (*1965 in Sarnen, jetzt wohnhaft in Luzern) kandidiert für die Evangelische Volkspartei (EVP) als Nationalrat. Er war Mitbegründer und Präsident der Grünen Obwalden (2008 bis 2010) sowie Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Obwaldner Gewerkschaftsbundes (2006 bis 2010).

Gerardo Raffa (*1965 in Sarnen, jetzt wohnhaft in Luzern) kandidiert für die Evangelische Volkspartei (EVP) als Nationalrat. Er war Mitbegründer und Präsident der Grünen Obwalden (2008 bis 2010) sowie Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Obwaldner Gewerkschaftsbundes (2006 bis 2010).

Die meisten Eltern können bestätigen, dass Kinder einen zuweilen an die Grenzen der Belastungsfähigkeit bringen können. Dies gilt ganz besonders auch für Eltern mit einem behinderten Kind. Hilfestellungen sind für solche Eltern leider immer noch ungenügend vorhanden. Der Entscheid des Bundesgerichts und der Invalidenversicherung, die Spitex-Leistungen für Kinder mit Geburtsgebrechen zu streichen, ist falsch.

EVP-Nationalrätin Marianne Streiff fordert daher vom Bundesrat, dass spezifische Hilfestellungen wie Spitex oder Entlastungsdienste für Eltern von Kindern mit einer Behinderung unkompliziert in Anspruch genommen werden können.

Die heutigen Gesetze und Verordnungen berücksichtigen die speziellen Gegebenheiten betroffener Menschen oft zu wenig. In der Regel wird die Betreuung behinderter Kinder von ihren Eltern wahrgenommen, weil die Lebensqualität für die Familie grösser ist, wenn das schwer kranke Kind zu Hause gepflegt werden kann. Zusätzlich zur generellen elterlichen Fürsorge müssen die Eltern viele behinderungsbedingte Zusatzaufgaben übernehmen. Zum Beispiel bei Bedarf Sauerstoff geben, Sonden legen oder Einläufe machen.Damit die Eltern die Tagespflege aber übernehmen können, ist oft eine qualifizierte Unterstützung in der Nacht notwendig, auch durch die Spitex. Nur so kann die Familie ihre Aufgaben nachhaltig erfüllen.

Es darf nicht sein, dass Eltern wegen eines drohenden finanziellen Risikos die Gesundheit des Kindes und ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen müssen.

Wichtig finde ich in diesem Zusammenhang auch, eine «vorgeburtliche Selektion» zu verhindern. Das ausgerechnet Eltern, die vor ihrer Geburt von der Behinderung ihres werdenden Kindes wussten, keine Spitex-Zulagen für die Betreuung zuhause mehr erhalten sollen, ist beunruhigend. So könnten Eltern fast dazu gedrängt werden, mit vorgeburtlichen Untersuchungen die Geburt behinderter Kinder via Abtreibung zu verhindern.

Gerardo Raffa, Luzern


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