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Kolumne von Beat Wicki

23.01.2014

Fällt die Liegenschaftssteuer, fehlen Kanton und Gemeinden 37 Millionen

Über die Liegenschaftssteuern tragen Immobilienbesitzende zu den Kosten bei, die der öffentlichen Hand erwachsen, um die notwendigen Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen. Die Steuer beträgt bescheidene fünf Zehntausendstel des Steuerwerts einer Liegenschaft (0,0005 Prozent).


Die Abschaffung dieser Steuer würde ein Loch von 37 Millionen Franken in die Kassen der Gemeinden und des Kantons reissen. Um den Steuerausfall zu kompensieren, müssten beispielsweise die Mittelschulen acht Wochen geschlossen werden. Oder der Druck auf Kanton und Gemeinden würde weiterhin steigen, Bibliotheken zu schliessen, Musikschulbeiträge zu erhöhen oder Prämienbeiträge zu kürzen. 

Für den grossen Teil der Hauseigentümer ist die Liegenschaftssteuer sehr bescheiden. Hingegen belastet sie diejenigen, die luxuriös und ausufernd Wohnraum beanspruchen. Wenn Villenbesitzer in Meggen oder Kastanienbaum überproportional Wohnfläche und Boden beanspruchen ist es nichts anderes als korrekt, wenn diese Liegenschaften mit einer Steuer belegt sind.

Deshalb ist die Liegenschaftssteuer eine moderne, zeitgemässe Steuer. Die OECD,  die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, empfiehlt der Schweiz, den Anteil an Liegenschafts- oder Immobiliensteuern sogar zu erhöhen. Die guten Gründe für Liegenschaftssteuern sehen die Fachleute darin, dass Liegenschaftssteuern die Nachhaltigkeit fördern. Sie bieten nämlich einen Anreiz, das Land optimal zu nutzen und den Flächenverbrauch einzuschränken.

Zweitwohnungen werden wie andere Immobilien ebenso von der Liegenschaftssteuer erfasst. Die Eigentümer von Zweitwohnungen versteuern ihr Einkommen und das übrige Vermögen vorwiegend am Erstwohnsitz, nur ein kleiner Teil der Steuern wird zugunsten des Ferienwohnsitzes ausgeschieden. Trotzdem profitieren sie wie die ansässigen Nachbarn von den Leistungen und Infrastrukturen am Zweitwohnungssitz. 

Die betroffenen Gemeinden könnten die Ausfälle nicht verkraften: Die Ansässigen sichern die Leistungen der öffentlichen Hand und müssten auch noch für die Steuerausfälle aufkommen. Hart treffen würde es vor allem Flühli-Sörenberg, aber auch Weggis und Vitznau. Auch beim Zweitwohnungsbesitz gilt: Erst bei wirklich luxuriösen Feriensitzen schenkt die Steuer ein.

Beat Wicki, Geschäftsleiter Mieterinnen- und Mieterverband Luzern


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Über Beat Wicki:

Beat Wicki (Luzern) ist Geschäftsführer des Luzerner Mieterinnen- und Mieterverbandes.

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