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Kolumne von Rolf T. Spörri

09.11.2011

Als neuer AHV-Rentner eine böse Überraschung erlebt

Eine maximale, existenzsichernde AHV-Rente erreichen längst nicht alle. Geschiedene Männer und noch mehr Frauen sind betroffen. Eine Warnung und mehr Information schützt vor unangenehmen, lebenslänglich dauernden Überraschungen.


Ein Reisli in Ehren, kann niemand verwehren: Rentner geniessen eine SGV-Fahrt unter ihresgleichen.<br><br>Bild: Herbert Fischer

Ein Reisli in Ehren, kann niemand verwehren: Rentner geniessen eine SGV-Fahrt unter ihresgleichen.

Bild: Herbert Fischer

Geduldiges Warten lohnt sich nicht! Ich bin im September 65 Jahre alt geworden. 

Bis dahin lebte ich im sicheren Bewusstsein, bald die maximale Altersrente von derzeit 2320 Franken monatlich zu bekommen. In jeder Diskussion und Beratung im Hinblick auf eine allfällige vorzeitige Pensionierung stand die Höhe der existenzsichernden 1. Säule nie zur Diskussion.
 
Und jetzt, Ende Oktober die faustdicke Überraschung. Mir steht bloss eine reduzierte AHV-Rente zu. Für mich war nur die Frage: Wie gross ist mein sozialer Beitrag an Menschen mit kleineren Einkommen?
 
Was ist da schief gelaufen? Ist das soziale Image der AHV zu gut? Warum heisst es in der einschlägigen Broschüre der AHV: «Eine Altersrente kann in der Regel erst bei Erreichen des Rentenalters verbindlich berechnet werden»? Warum habe ich geduldig gewartet und einfach gehofft?
 
Ich will die komplizierte Berechnung nachzuvollziehen und verstehen. Ich musste übrigens zwei unterschiedliche, versierte AHV-MitarbeiterInnen befragen um vollständig informiert zu sein (siehe unten Abschnitt «Rentenberechnung).
 
Ich habe 44 Jahre lückenlos einbezahlt, habe drei Jugendjahre, die erst bei sogenannten Beitragslücken rentenwirksam würden. Dazu sind mir für 27 Jahre Kindererziehung Gutschriften gewährt.

Im Volksmund heisst es: Vollständige Beitragsjahre, volle Rente! Weit gefehlt!

Bei mir, und vielen geschiedenen Alleinstehenden reicht es einerseits nicht, weil alle Einkommen und Erziehungsgutschriften der Ehepartner zu gleichen Teilen halbiert werden. Anderseits wirken sich meine 3 Jahre Frühpensionierung negativ aus. Durch die reduzierte Beitragszahlung, kommt dann sozusagen als Quittung ein reduziertes Einkommen zur Anwendung.

Fakt ist: Von den geschiedenen oder getrennten Neurentnern erreichten 2010: 26.4% Männer und 19.4% Frauen die maximale Altersrente. Das interpretiere ich so: Nur für ein Viertel der alleinstehenden Männer und gar einem Fünftel der alleinstehenden Frauen ist das Existenzminimum durch die AHV gesichert. 

Ich wünschte, dass sich künftige AHV-Rentenberechtigte frühzeitig bei den Zweigstellen informieren, um künftige üble Enttäuschungen zu vermeiden.

So wird meine AHV-Altersrente berechnet

. Meine drei Jugendjahre sind nicht berücksichtigt, weil keine Beitragslücken bestehen.

. Die drei vorzeitigen Rentenjahre 2008-11 berechnen sich so, dass die reduzierten Beiträge (Arbeitgeber und -nehmer ca. 10 %) kapitalisiert werden und jährlich CHF 28'000 betragen.

. Während 44 Beitragsjahren werden alle Einkommen aller Arbeitgeber (Schweiz. Reederei Basel, über allgemeine Bundesverwaltung Bern bis Stadt Luzern) addiert und halbiert. Dasselbe geschieht mit den Einkommen des Partners während dreissig Ehejahren. Ergibt fast CHF 45'000.

. Aus der Liste «Eintrittsabhängige pauschale Aufwertungsfaktoren 2011» entnehme ich bei meinem 21. Lebensjahr (1967) den Faktor 1.319. Damit komme ich auf ein jährliches Einkommen von «teuerungsbereinigt» CHF 59'000.

. Die Erziehungsgutschriften berechnen sich aus der monatlichen 3-fachen Minimalrente von CHF 1160 x 12 Monate x Faktor 3 = CHF 41’760.

. Berechnet werden 16 Jahre nach dem Geburtsjahr. Die Kinderzahl wird nicht berücksichtigt. Bei mir: 27 Jahre x 41'760 verteilt auf die 44 Jahre und halbiert mit Partner = CHF 12'813.

. Um die maximale Rente zu erreichen bräuchte ich während 44 Jahren ein durchschnittliches Einkommen von CHF 83'520, Total 3.675 Millionen! Mir fehlt ein durchschnittliches jährliches Einkommen von fast CHF 12'000.

. Witwen und Witwer bekommen die maximale Rente bereits ab einem durchschnittlichen Einkommen von CHF 56'000.

Rolf T. Spörri, Luzern


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Über Rolf T. Spörri:

Rolf T. Spörri (* 1946) lebt in Luzern. Er ist ausgebildeter Hochbauzeichner, Primarlehrer und diplomierter Heilpädagoge. Spörri wirkte als Freiwilliger in der Entwicklungszusammenarbeit in Kathmandu (Nepal), Varanasi (Indien) und Tjachiv (Ukraine). Er ist Vater von vier erwachsenen Töchtern und eines ebenfalls erwachsenen Sohnes sowie Grossvater von acht Enkelkindern. Bis zur Pensionierung im August 2008 war Rolf T. Spörri während vieler Jahre Kleinklassenlehrer im Luzerner Maihofschulhaus. Von 1979 bis 1985 vertrat er die SP im Grossen Stadtrat.