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Kolumne von Norbert Schmassmann

28.12.2014

Das Personal des ÖV muss sich mitunter Unerträgliches gefallen lassen

Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Neben technischen Herausforderungen (Beherrschung neuer Technologien im Bereich der Kommunikation und des Vertriebes) und finanziellen Herausforderungen (Bewältigung und Umsetzung grosser Projekte sowie deren Finanzierung) gibt es auch die tagtäglichen Herausforderungen im Alltag des öV-Betriebes.


Es geht um Menschen: Einerseits sind die Benützerinnen und Benützer des öffentlichen Verkehrs zu erwähnen. Andererseits aber auch die Mitarbeitenden, beziehungsweise die Fahrdienstangestellten, die unter grossem Stress fast rund um die Uhr im Einsatz stehen und dafür sorgen, dass die gewünschten Transportleistungen (einigermassen) pünktlich erbracht werden.

Wo Menschen im Spiel sind, sind auch Emotionen im Spiel. Und wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren. Was aber nicht toleriert werden kann, ist, wenn Leute mit Absicht und vorsätzlich den öffentlichen Verkehr stören oder Sachbeschädigungen begehen. 

Ich spreche hier zum Beispiel die Vorfälle rund um die Fussball-Rowdies und Hooligans an, aber nicht nur. Es geht auch um Menschen, die aufgrund ihrer Verwahrlosung zu einer «Zumutung» für die «Normalen» werden können: also um Randständige, die unangenehm auffallen; um alkoholisierte Menschen, die sich an Haltestellen aufhalten oder ebenfalls mit dem Bus befördert werden wollen; Leute, die sich im Bus übergeben.

Was wir immer wieder erleben, ist für die betroffenen Mitarbeitenden – vor allem für die Chauffeusen und Chauffeure – oft eine Zumutung oder überschreitet die Grenze des Erträglichen. Nicht selten fühlen sich die betroffenen Fahrdienstangestellten allein auf sich gestellt. Denn sie müssen ihren Dienst ohne Begleitung ausüben und sind in der Regel allein, wenn es zu Vorfällen kommt. 

Obwohl wir in unserer Öffentlichkeitsarbeit die breite Bevölkerung, aber auch unsere Behörden, immer wieder auf solche Themen sensibilisieren, kommt es trotzdem zu unliebsamen Vorfällen. Diese sind für die betroffenen Mitarbeitenden sehr unangenehm. Ängste, Schlafstörungen oder anderweitige Beeinträchtigungen können dann die Folge sein – bis hin zur Einstellung der Berufsausübung.

Obwohl wir unsere Mitarbeitenden auch für schwierige Situationen ausbilden und ihnen deeskalierende Verhaltensweisen vermitteln, ist die harte Realität – wenn es dann zu unliebsamen Vorfällen kommt – trotzdem was anderes. In diesem Zusammenhang stellen wir auch fest, dass das Tragen einer Uniform heutzutage nicht mehr die gleiche Autorität wie in vergangenen Zeiten vermittelt.

Der Respekt gegenüber uniformierten Personen und allgemein gegenüber Chauffeuren hat abgenommen – jedenfalls kommt man zu dieser Einschätzung, wenn man auf Rückmeldungen seitens der Fahrdienstangestellten abstellt.

Immer wieder kommt aus Personalkreisen der durchaus berechtigte Ruf nach «der Politik»; die endlich handeln sollte; der Ruf nach «härteren Gesetzen»: der Ruf insbesondere nach griffigen Massnahmen im Gesetzesvollzug. Ein Dorn im Auge sind vielen dieser Betroffenen eine Polizei, die «zu wenig macht» oder «zu wenig einschreitet», sowie am Ende der Verfahren, wenn es überhaupt zu solchen kommt, «zu weiche» Richter. 

Obwohl wir wohl alle Anhänger des Rechtsstaates sind, sollten wir uns selber an der Nase nehmen und dafür sorgen, dass wenigstens die geltenden Gesetze angewendet werden. Wir brauchen nicht unbedingt neue Gesetze, sondern müssen die geltenden konsequenter durchsetzen. Für diesen Zweck brauchen sowohl Polizei, die Ermittler und die Staatsanwaltschaft, als auch die erforderlichen Ressourcen. Ressourcen, die im Rahmen der Sparpakete oft wieder in Frage gestellt werden.

Als Kantonsrat habe ich deshalb mit Überzeugung das Hooligan-Konkordat unterstützt. Ich bin kein Befürworter eines Polizeistaates. Aber ich befürworte eine starke Polizei, die in der Lage ist, ihre notwendige Arbeit zum Wohl aller unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen.

Ich befürworte alle Bemühungen im Rahmen einer aktiven Prävention zur Verhinderung von Gewalt und Eskalation. Aber wenn es nicht mehr anders geht, befürworte ich Repression. 

Vermummung halte ich für feige und ist abzulehnen. Am Vermummungsverbot halte ich persönlich fest, obwohl immer wieder argumentiert wird, man könne dies kaum durchsetzen.

Letztlich braucht es Augenmass, aber auch Zivilcourage, um den beschriebenen und unerwünschten Entwicklungen Herr zu werden. Ich bin als Kantonsrat weiterhin bereit, mich zur Erhöhung der Sicherheit unserer Fahrgäste und unseres Personals für konstruktive und zukunftsträchtige Lösungen einzusetzen.

Norbert Schmassmann, Direktor Verkehrsbetriebe Luzern AG, Kantonsrat CVP, Luzern


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Über Norbert Schmassmann:

Norbert Schmassmann (*1956 / CVP / Luzern) ist Bürger von Basel und Buckten (BL), in Basel aufgewachsen, hat Wirtschaftswissenschaften studiert (Dr. rer. pol.) und ist seit 1996 Direktor der VBL. Er ist Vater dreier erwachsener Kinder.

Für den Kantonsrat, in den er erstmals im April 2011 gewählt worden ist, hatte Norbert Schmassmann kandidiert, «weil ich dafür angefragt worden bin und glaube, mich sinnvoll in die kantonale Politik einbringen zu können.» 2015 und 2019 ist er wieder gewählt worden.

Seine Kernthemen sind die Verkehrs- und die Finanzpolitik.

http://www.vbl.ch