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Kolumne von Simon Roth

09.04.2014

Befürworter haben kein einziges stichhaltiges Argument für die Auslagerung der Heime

Am 18. Mai stimmt die Stadt Luzern über die Auslagerung der städtischen Heime in eine Aktiengesellschaft ab. Eine solche ist nach Ansicht der bürgerlichen Parlamentsmehrheit nötig, um die Flexibilität der Heime zu erhöhen, diese von den städtischen Finanzproblemen zu befreien und eine klarere Trennung zwischen den Bestellern und Erbringern der Leistungen im Bereich der (Alters-)Pflege zu erreichen. Was ist von diesen Argumenten zu halten?


Zur Frage der Flexibilität: Die kommunale Verwaltung muss auf aktuelle Bedürfnisse, Herausforderungen und ein sich veränderndes Umfeld reagieren können. Dies betrifft nicht nur die Altersheime, sondern genauso beispielsweise Schulen, den Strassenbau, die Sicherheit oder die Kultur. Nun wäre die Frage, ob Altersheime ein besonderes ausgeprägtes Mass an Flexibilität benötigen? Dies ist klar nicht so. Die Langzeitpflege ist ein Bereich, in dem die Entwicklungen auf mehrere Jahre hinaus absehbar sind, weshalb diese die Planungstätigkeit einer städtischen Verwaltung nicht überfordern. Andernfalls hätten wir ein ganz grundlegendes Problem, welches auch mit einer Auslagerung nicht gelöst wäre.

Zur Frage der städtischen Finanzprobleme: Dass die Stadt Luzern ein Problem hat, ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren, ist bereits seit längerem bekannt und wurde durch die kürzliche Abschaffung der Liegenschaftssteuer weiter verschärft. Dies mag zwar ein Grund gewesen sein, über eine Auslagerung nachzudenken, um dadurch dem sogenannten Investitionsplafond zu entkommen. Mit diesem wird festgelegt, wie viel die Stadt jährlich in den Neubau oder die Sanierung von Schulen, Heimen, Strassen, undsoweiter investieren darf. Damit stehen die Investitionen in die Heime in direkter Konkurrenz mit anderen anstehenden Investitionen. Dieses Problem ist aber inzwischen gelöst.

Auch bei einem Verbleib der Heime in der städtischen Verwaltung werden die Heime als Spezialfinanzierung ausserhalb dieses Plafonds geführt. Mit den Heimtaxen würden dann Rückstellungen für die anstehenden Sanierungen gebildet. Genauso, wie dies auch bei einer Auslagerung geschehen würde.

Nun noch zum Argument einer Trennung zwischen Bestellern und Erbringern von Leistungen in der Alterspflege: Auf Anfang des Jahres 2014 wurde die bisher dafür verantwortliche Dienststelle aufgeteilt, seither ist eine für die Bestellung und eine andere für die Erbringung von Leistungen zuständig.

Eine Auslagerung in eine Aktiengesellschaft, die zu 100 Prozent der Stadt Luzern gehört, würde diese bereits bestehende (und bei Bedarf auch ausbaufähige) Trennung nur noch wenig verstärken.

Zusammenfassend lässt sich eines feststellen: Es gelingt den Befürworterinnen und Befürwortern einer Auslagerung der städtischen Heime nicht, ein einziges zwingendes Argument zu nennen. Alle angestrebten Verbesserungen lassen sich auch innerhalb der städtischen Verwaltung problemlos erreichen. Dies zudem mit dem entscheidenden Vorteil, dass Bevölkerung und Parlament diese direkt mit demokratischen Mitteln einfordern können. Gleichzeitig vermeidet man so auch die zahlreichen Risiken, die mit einer Auslagerung zwangsläufig verbunden sind. 

Simon Roth, SP-Grossstadtrat, Luzern


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Über Simon Roth:

Simon Roth (1984) lebt seit Geburt in Luzern. Von 2012 bis 2018 war er Vizepräsident der SP Stadt Luzern. Seither ist er Präsident der SP/JUSO-Fraktion im Grossen Stadtrat. Nach einer Lehre als Informations- und Dokumentationsassistent absolvierte er die Technische Berufsmatura und die «Passerelle» um anschliessend an der Universität Bern Geschichte und Volkswirtschaft zu studieren. Daneben arbeitete er im Staatsarchiv und als selbstständiger Archivar. Seit 2014 arbeitet Simon Roth als Projekt- und Abteilungsleiter auf dem Zentralsekretariat der SP Schweiz.