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Kolumne von Daniel Piazza

12.03.2011

Keine Fallschirme bei freiwilligen Abgänge

Die Gemeinde Kriens muss aus den Wirren rund um die Ruhegehälter und Abgangsentschädigungen für die ehemaligen Gemeinderäte von Littau ihre Lehre ziehen.


Da Kriens - gleich wie Emmen - über ein Reglement mit ähnlichen Schwächen und Fehlanreizen verfügt, ist es angezeigt, dieses einer Überprüfung zu unterziehen und zu überarbeiten. Denn das Pensionsreglement für Mitglieder des Krienser Gemeinderates darf bezüglich Sonderleistungen (Ruhegehälter, Leistungen zur Weiterführung des ordentlichen Vorsorgeschutzes, Abgangsentschädigungen) keine Fehlanreize beinhalten. Nur als Beispiel: Können Fehlanreize ausgeschlossen werden, wenn Kriens auf eine alternative Organisationsform nach Gemeindegesetz - zum Beispiel dem Geschäftsführermodell (analog Rothenburg) - wechselt?

Absicherungen ja, Selbstbedienung nein

Die Abfederungen mit Sonderleistungen sollen einerseits für jene Gemeinderäte gelten, die unverschuldet nicht mehr gewählt oder nicht mehr nominiert werden. Andererseits für Amtsträger, die nach langer Amtsdauer in ein Alter kommen, in dem sie auf dem Arbeitsmarkt nur noch geringe Chancen haben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um einen freiwilligen Rücktritt in den besten Jahren, wird die Auszahlung von Ruhegehältern oder Abgangsentschädigungen von der Bevölkerung nicht verstanden.

Die Gemeinderäte haben Kaderlöhne und müssen in der Lage sein, sich so einzurichten, dass sie bei einem freiwilligen Rücktritt wieder ins Berufsleben zurückfinden. Es steht dem Image von Politikerinnen und Politiker nicht gut an, wenn sich diese besser stellen.


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Über Daniel Piazza:

Daniel Piazza-Zemp (1978), Malters, ist CVP-Kantonsrat. Früher war er in Kriens Einwohnerrat der Jungen CVP. Er ist promovierter Betriebswirtschafter.  

http://www.danielpiazza.ch/