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Kolumne von Samuel Odermatt

16.02.2011

Falsche Anreize durch Pendlerpauschale

Kapazitätsengpässe auf Strasse und Schiene, Ressourcen- und Energieverschleiss, CO2-Ausstoss und Lärmemissionen. Dies sind nur einige der negativen Auswirkungen der zunehmenden Mobilitäts-Bedürfnisse. Sie belasten unsere Natur, den Menschen und unsere Volkswirtschaft.


Pendler im Bahnhof Zug: Wie andere ÖV-Benützer und Fussgänger sind gegenüber Autofahrern auch sie steuerlich benachteiligt.<br><br>Bild: Herbert Fischer

Pendler im Bahnhof Zug: Wie andere ÖV-Benützer und Fussgänger sind gegenüber Autofahrern auch sie steuerlich benachteiligt.

Bild: Herbert Fischer

Für den Verkehr verwenden wir heute etwa 1/3 des schweizerischen Energiebedarfs. Zwischen 1990 und 2008 hat das Verkehrsaufkommen auf unseren Strassen um 50%, auf der Schiene um 32% zugenommen. Die Feinstaub- sowie die Ozon-Grenzwerte werden im Kanton Luzern regelmässig überschritten. Schweizweit sind 1,3 Mio. Menschen einer Lärmbelastung über den Grenzwerten ausgesetzt, 1,2 Mio. allein durch den Strassenverkehr. Kinder leiden unter Konzentrationsschwierigkeiten in der Schule, Menschen werden krank und belasten so unser Gesundheitswesen.

Staat fördert ausufernde Mobilität

Doch statt etwas dagegen zu unternehmen, subventioniert der Staat mittels Pendlerabzug die ausufernde Mobilität. Insbesondere der Strassenverkehr wird massiv staatlich gefördert. Mit den heutigen Definitionen bei den Berufsauslagen in der Steuererklärung (bei unselbstständiger Tätigkeit) können sehr viele Autopendler, im Gegensatz zu den ÖV-Pendlern, einen praktisch unbeschränkten Betrag von den Steuern abziehen. Die Bestimmung, welche einen unlimitierten Steuerabzug erlaubt, falls durch die Benützung des Privatautos eine Zeitersparnis von mehr als einer Stunde pro Tag erzielt werden kann, motiviert geradezu zu unsinnigem «Kilometersammeln». Sie ist im Übrigen auch alles andere als ein sinnvoller Beitrag zur Entschärfung der aktuellen Verkehrssituation, namentlich in der Stadt Luzern.

ÖV-Pendler können nur den Abopreis abziehen

Wer heute mit dem Auto zur Arbeit fährt, wird gegenüber den ÖV-Benutzern steuerlich bevorzugt: Je weiter der Arbeitsweg, desto höhere abzugsfähige Berufsauslagen können geltend gemacht werden. Steuerzahlende, die für den Arbeitsweg den ÖV oder das Velo benutzen oder zu Fuss gehen, ist es demgegenüber einzig gestattet, die Abonnementskosten, beziehungsweise eine Velo-Pauschale von 700 Franken – und damit einen viel geringeren Betrag – abzuziehen. Daraus resultiert einerseits eine steuerliche Benachteiligung derjenigen Pendler, die auf den Einsatz eines Autos verzichten; und anderseits ein energie- und umweltpolitisch völlig falscher Anreiz für das Pendeln mit dem Auto. 
 
Fassen wir also zusammen: während der Autoverkehr die höchsten Kosten und die meisten negativen Auswirkungen verursacht, kann er mit Abstand die höchsten Steuerabzüge für sich in Anspruch nehmen. Gleichzeitig kann man für die mit Abstand gesündeste, sauberste, ruhigste und (für die anderen Verkehrsteilnehmer) sicherste Fortbewegungsart, nämlich zu Fuss zu gehen, keinen roten Rappen abziehen.


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Über Samuel Odermatt:

Samuel Odermatt (GLP/Sursee) ist am 10. April 2011 im Wahlkreis Sursee in den Kantonsrat gewählt worden.

Beitrag in der «Rundschau» von SF vom 13. April 2011 über die Wahlsiegerin GLP (mit dem neugewählten Kantonsrat Samuel Odermatt):
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=5029c21c-c5e5-4db3-854c-27972f7aa112