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Kolumne von Beat Murer

29.09.2016

Velofahrer gehören nicht auf den Quai

Eine Gegenrede zum Vorstoss der SP und der Grünen für «freie Fahrt für Velos am Luzerner Quai»


Der Bericht von Redaktor Hugo Bischof in der «LZ» vom 28. September 2016 (siehe auch unter «Dateien»).

Wie diversen Medien zu entnehmen ist, nehmen die Grünen und SP einen neuen Anlauf für das legale Velofahren am Quai und haben ein entsprechendes Postulat eingereicht (siehe unter «Dateien»). Dazu nehmen wir als Fussverkehr Region Luzern des Fussververkehrs Schweiz wie folgt Stellung:

Der Art. 43/2 des Strassenverkehrsgesetzes lautet: «Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten». Die Quai-Anlagen sind ebenfalls als Trottoir anzusehen, da die diversen Boulevards-Restaurants von Zu-Fuss-Gehenden in erster Linie über diese Wege aufgesucht werden.

Besteht in städtischen Verhältnissen in der Parallelführung bereits ein Radstreifen, so muss auf eine zusätzliche Führung der Radfahrenden auf einem Trottoir verzichtet werden. So steht auch im Richtplan Fusswege der Stadt Luzern unter «Ausbauprinzipie»: Fusswege sind vom Fahrverkehr zu trennen. Das im Fussweg-Richtplan eingetragene Fusswegnetz ist somit behördenverbindlich. Das Quai ist im Fusswegnetz eingetragen!

Radfahrende, die Richtung Bahnhof über den Quai unterwegs sind, würden weder am Schwanenplatz noch vorher die Strassenseite wechseln, weil sie dort auf eine schwieriger zu befahrende Stelle und auf einen kleinen Umweg treffen würden. Sie würden die Fahrt auf dem Trottoir über die Seebrücke fortsetzen. Das Befahren des Trottoirs auf der Seebrücke ist in keinem Fall zu rechtfertigen.

Die Seebrücke, der Schweizerhofquai und der Nationalquai sowie die restlichen Quai-Anlagen sind touristisch und für unsere Luzerner Bevölkerung, besonders die Senioren wichtig. Sie sollen vollumfänglich den Fussgängern zur Verfügung stehen.

Velos sind zunehmend mit Tretunterstützung ausgerüstet und erreichen massiv höhere Tempi. Das postulierte Schritttempo in der Mischzone ist deshalb illusorisch.

Bei einer Öffnung für den Radverkehr würde Gegenverkehr herrschen. Kürzlich sind zwei gravierende Unfälle mit zusammenstossenden Velos und lebensbedrohenden Verletzungen bzw. Todesfolge passiert (vergleiche dazu die Berichte in der «NLZ» über einen Unfall in Cham am 17. August in Cham und in der «AZ» über einen Unfall am 29.8. in Villnachern).

Würde die Öffnung des Quais für Velos bewilligt, so würden in Luzern sofort sämtliche Dämme brechen und das Velo wäre ab sofort auf allen Trottoirs omnipräsent.

Die Zu-Fuss-Gehenden sind die allerschwächsten Verkehrsteilnehmer und brauchen einen entsprechenden Schutz. Deshalb sind auch Experimente auf Zeit zu unterlassen.

Beat Murer, Vizepräsident Fussverkehr Region Luzern, Luzern 


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Über Beat Murer:

Beat Murer (*1949) ist in Luzern aufgewachsen, wo er nach dem Besuch der Zentralschweizerischen Verkehrsschule 23 Jahre bei den SBB diverse Funktionen - vom Betriebsdisponenten bis zum Liegenschaftsverwalter - ausübte. Als Weiterbildungen besuchte er den Verwaltungskurs für Luzernische Verwaltungsbeamte und den SVIT-Fachkurs für Immobilientreuhänder.

Bis zu seiner Pensionierung im Frühjahr 2011 leitete er 17 Jahre das Ressort  Wahlen und Abstimmungen der Stadt Luzern. Dies beinhaltete unter anderem die Organisation und Durchführung sämtlicher eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wahlen sowie diejenigen der katholischen und reformierten Kirchgemeinden. Zudem war er dort bis 2010 für die Prüfung von Initiativen/Referenden/Volksmotionen zuständig. 1990 bis 1992 vertrat er die SP im Grossen Stadtrat und von 1998-2006 war Beat Murer Mitglied des Grossen Kirchenrates der Katholischen Kirche Stadt Luzern.

Beat Murer kandidierte für die glp 2012 als Grossstadtrat.

Sein Motiv, bei lu-wahlen.ch als Kolumnist mitzuwirken: «Ich will so mithelfen, dass verantwortungsbewusste politische Diskurse möglich werden.»