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Kolumne von Markus Mächler18.05.2013 Die neue BZO: Was lange währt, wird endlich gut – und trotzdem ausgepfiffen!Seit dem Jahre 2007 entwickelte die Stadt Luzern ihre erneuerte Bau- und Zonenordnung BZO. Am Anfang standen drei Szenarien, die bewusst provokativ ganz unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten für unsere Stadt darstellen wollten.Dazu haben die Bevölkerung, Verbände und Organisationen ihre Meinung abgegeben. Damit war die «Marschrichtung» für diese neue Nutzungsplanung gegeben. In den folgenden Jahren haben sich daraus ein Entwicklungskonzept und anschliessend der eigentliche Entwurf für die neue BZO ergeben. Bei jedem Planungsschritt konnte die gesamte Bevölkerung wiederum ihre Eindrücke, Wünsche und Vorstellungen darlegen. Diese Meinungen sind laufend in den Planungsprozess eingeflossen. Nachdem der Stadtrat das Planungswerk beschlossen hatte, fand die sogenannte «öffentliche Auflage» statt.Dabei waren insbesondere die Grundeigentümer aufgerufen, zu den geplanten Änderungen und Festlegungen Stellung zu nehmen. Jede einzelne der 225 Einsprachen musste von Gesetzes wegen behandelt und beurteilt werden. Es fand mit jedem Einsprecher mindestens eine Verhandlung statt. Weil einigen Einsprechern Recht gegeben wurde, war eine zweite «öffentliche Auflage» notwendig. Dies führte dann zu weiteren 45 Einsprachen. Erst dann (im Sommer 2012) konnte der Stadtrat dem Parlament die neue BZO zur abschliessenden Beurteilung vorlegen. Dieses hat in der vorberatenden Kommission (6 ½ ganze Tage) und im Plenum (ein ganzer Tag) erneut das ganze Werk kritisch hinterfragt und in wesentlichen Punkten nochmals Korrekturen angebracht. Was nun heute zur Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 vorliegt, ist also ein Planungswerk, das mehrmals von der Bevölkerung, den Verbänden und Interessengruppen kritisiert werden konnte, das mehrmals verbessert wurde und das bestimmt als ausgereift, durchdacht und mehrheitsfähig bezeichnet werden kann. Lauthals und unverschämt bezeichnet nun das Komitee, welches die BZO ablehnt, diese sei bereits veraltet, basiere auf nicht mehr gültigen Grundlagen und überhaupt sei der Planungsprozess viel zu lange gegangen. Ich frage zurück: Wie in aller Welt wollen Sie bitte die (gesetzlich vorgegebenen) Mitwirkungen, Vernehmlassungen und öffentlichen Auflagen mit allen Einspracheverhandlungen schneller durchziehen? Können Sie gar nicht! Dafür aber haben wir nun einigermassen Gewissheit, dass die Vorlage möglichst viele öffentliche und private Anliegen aufgenommen hat.Wenn heute auch nicht alle Einsprecher zufrieden sind, so kann man aus einer übergeordneten Sicht trotzdem davon ausgehen, dass der Volkswille in der BZO im Wesentlichen abgebildet wird. Und gar als Anmassung empfinde ich die grundsätzlichen, von den Gegnern erst heute vorgebrachten Argumente gegen die Revision der BZO. Ausser der Kritik an den Hochhausstandorten sind sie in der ganzen langen Planungsphase nie aufgetreten, haben sich kaum an den Mitwirkungen beteiligt, aber heute schiessen sie aus vollen Rohren. Und dazu noch mit Argumenten, die locker widerlegt werden können! Doch davon in der nächsten Kolumne. Markus Mächler, Grossstadtrat CVP, LuzernTeilen & empfehlen:Kommentare:Keine EinträgeKommentar verfassen:Letzte Beiträge von Markus Mächler:Über Markus Mächler: |