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Kolumne von Michael Ledergerber

27.12.2019

Diskriminierende Gebühr für LUKB-Kunden, die einen Beistand haben

Die Luzerner Kantonalbank führt einen Grossteil der Beistandskonten der Berufsbeistandschaften im Kanton Luzern. Dass sie darauf ab dem nächsten Jahr eine spezielle Gebühr erhebt, stösst bei der SP auf Unverständnis. Michael Ledergerber interveniert deshalb im Kantonsrat.


«Menschen mit Beeinträchtigung werden von der Luzerner Kantonalbank diskriminiert», sagt SP-Kantonsrat Michael Ledergerber (Luzern). «Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung für die gleiche Leistung mehr bezahlen müssen.»

Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) führt per 1. Januar 2020 für Kunden mit einem Beistand eine Eröffnungspauschale von 120 Franken ein. Für Beistandespositionen wird ab 1. Juli 2020 eine zusätzliche Bestandesgebühr von 15 Franken pro Quartal verrechnet.

SP-Kantonsrat Michael Ledergerber (Luzern) will mit seiner dringlichen Anfrage unter anderem wissen, ob im Rahmen der Eignerstrategie eine Intervention möglich ist; der Kanton ist mit 61 Prozent Mehrheitsaktionär der LUKB.

Viele Personen, welche eine Beistandschaft haben, sind auch in der Sozialhilfe angemeldet. Dies würde mehr Kosten der Gemeinden bedeuten. Michael Ledergerber kritisiert eine mögliche Kostenverlagerung zu Lasten der Gemeinden und fragt sich: Wer bezahlt in diesen Fällen die Gebühren?

Die SP Kanton Luzern fordert eine Lösung, die für Menschen mit Beeinträchtigung tragbar ist und die konform mit der UNO-Behindertenkonvention und dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz ist...

(Dies ist eine Medienmitteilung der SP Kanton Luzern)

Siehe unter «Links»: der Vorstoss von SP-Kantonsrat Michael Ledergerber.

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Wir sind gespannt, mir welch geschwurbelter Erklärung sich die Regierung aus diesem faustdicken Skandal herausreden wird, wenn sie den Vorstoss Ledergerber beantwortet. Sicher ist allerdings bereits jetzt: Die LUKB sollte sich für dieses Vorgehen schlicht und ergreifend in Grund und Boden schämen!

Das Mindeste was sie jetzt tun kann, sind die sofortige Rücknahme dieser Massnahme, eine öffentliche Entschuldigung und eine grosszügige Spende an Organisationen, die sich für Menschen einsetzen, die von der LUKB derart schändlich bekandelt werden. Die LUKB ist bekanntlich eine Geldmaschine, die also «im Schtutz schwimmt».

Warten wirs also ab, die Hoffnung stirbt, auch hier, zuletzt!

Herbert Fischer, Redaktor lu-wahlen.ch, Luzern 

Dieser Text ist heute Samstag, 28. Dezember (6:30h) überarbeitet worden. Die erste Fassung ist unter «Dateien» zu lesen: Doris Russi ist seit 2018 NICHT MEHR Verwaltungsratspräsidentin der LZ Medien.


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