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Kolumne der Jungen Grünen

23.05.2013

«NLZ» argumentiert völlig einseitig und mit falschen Behauptungen für die Revision des Asylgesetzes

Ich bin entsetzt über den Artikel «Die Asylgesetzrevision hilft den echten Flüchtlingen» von Léa Wertheimer in der Ausgabe der «NLZ» vom Dienstag 21. Mai 2013 (siehe unter «Dateien»). Frau Wertheimer, welche als Politredaktorin bestens über die bevorstehenden Abstimmungen informiert sein sollte, diskutiert völlig einseitig und, was noch viel erschreckender ist, mit falschen Fakten.


Mit Toten in Plastiksäcken symbolisierten die Jungen Grünen am 11. April an der Reuss, dass tagtäglich Flüchtlinge ertrinken und als Leichen an Küsten gespült werden. Links: Jana Aregger, die Autorin dieses Beitrages.

Bild: Herbert Fischer

Ich bitte die Redaktion inständig, Ihre Rolle als meinungsbildendes Medium wahrzunehmen. Es gilt, die Leserinnen und Leser umfassend und inhaltlich fehlerfrei zu informieren. Gerade bei der Abstimmung um die Asylgesetzrevision muss Vorsicht geboten sein. Hier geht es nicht bloss um das Einsparen von Ressourcen. Bei dieser Abstimmung geht es um Menschenleben.

Frau Wertheimer schreibt in der «NLZ»: «Ein Komitee linker Organisationen hat das Referendum ergriffen» und weiter: «Es wird von tragenden Menschenrechtsorganisationen nicht unterstützt. Auch die SP sucht man im Referendumskomitee vergeblich». Ob die Verfasserin des Artikels hier absichtlich die alten Informationen über das Referendumskomitee verwendet, sei dahingestellt. Fakt ist, dass die genannten Organisationen zwar nicht offiziell beim Sammeln der Unterschriften geholfen haben, aber an vorderster Front im Abstimmungskomitee kämpfen. Erwähnt sollen hier die Abstimmungszeitung sein, welche die SP verfasst hat, oder der eindrückliche Film von Amnesty International. 

Des weiteren haben mehrere CVP-Gremien sowie kirchliche Organisationen die Nein-Parole beschlossen und unterstützen das Komitee in vielen Fällen aktiv. Mit den oben zitierten Aussagen im besagte «NLZ»-Artikel wird der unwissende Leser klar beeinflusst.

Weiter beschreibt die Verfasserin in Ihrem Artikel das humanitäre Visum als Ersatz für das Botschaftsasyl. Dass diese jedoch in keiner Weise gleichwertig sind, wird nicht erwähnt. Fakt ist, dass ein humanitäres Visum nicht in einem Drittstaat beantragt werden kann. Das heisst, es muss darum auf der Schweizer Botschaft des Heimatlandes ersucht werden. 43,5 Prozent der Asylanträge auf Botschaften kamen von Menschen aus Eritrea und Somalia, in deren Heimatland keine Schweizer Botschaft existiert. Wird das Botschaftsasyl tatsächlich abgeschafft (wie es die Revision des Asylgesetzes vorsieht), so sind sie nun von der Möglichkeit einer sicheren Reise in die Schweiz ausgeschlossen. Bedenkt man, dass die Schutzbedürftigkeitsquote der bewilligten Gesuche (jährlich 300 bis 400) bei 96% Prozent lag und zwischen September 2012 und Ende April 2013 bloss vier humanitäre Visa ausgestellt wurden, wird klar, dass nicht von einer wahren Alternative gesprochen werden kann.

Durch die Umsetzung der neuen Gesetze sollen die Probleme laut der NLZ-Redaktorin gelöst werden. Dies ist ein Wunschtraum. Verfahren sollten zwar beschleunigt werden, doch die Frage ist, mit welchen Massnahmen. 

Nicht durch eine Verkürzung der Fristen für die Beweiserbringung und auch nicht mit dem Weiterführen der Priorisierungstaktik, sondern einzig und allein mit dem Bearbeiten der Asylanträge und Investitionen ins Personal wird sich die Situation verbessern.

Als letzter Punkt soll hier noch die beschämende Tatsache erwähnt sein, dass Frau Wertheimer an zahlreichen Stellen bloss das Argumentarium des Ja-Komitees zitiert und zwar Wort für Wort. Als Politredaktorin einer viel gelesenen Zeitung sollte man doch in der Lage sein, eigene Sätze zu formulieren, sich zu informieren und fair zu argumentieren. 

Mit dem Abdrucken solch einseitiger Artikel wird die geforderte Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Asylsuchenden wohl kaum wie gefordert wachsen.

Jana Aregger, Emmen 


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