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Kolumne von Pascal Duss

20.01.2019

Vorlage STAF widerspricht einem rechtsstaatlichen und politischen Prinzip

Am Donnerstag wurden die notwendigen Unterschriften gegen die Gesetzesvorlage nach der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III (USR III), neu genannt Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF), eingereicht. Damit folgt am 19. Mai 2019 eine Volksabstimmung.


Die neue Vorlage hat im steuerlichen Bereich grundsätzlich keine Neuerungen erfahren. Neu ist die Koppelung mit der Finanzierung der AHV. Damit nimmt die Vorlage zwei ungelöste Herausforderungen zumindest in Angriff. Soweit, sogut.

Es ist in der Schweizer Parteienlandschaft längst unbestritten, dass gewisse steuerliche Handhabungen, namentlich die Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften, international nicht mehr tragbar sind und abgeschafft werden müssen. Durch deren Streichung werden aber dringend steuerliche Instrumente notwendig, damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt. Die einstige USR III, beziehungsweise die Steuervorlage 17 (SV 17) als Grundlage der STAF sichern mit einer Toolbox an Massnahmen die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Umfeld. Dieser Weg ist unerlässlich.

Soviel zum Komplex der Unternehmensbesteuerung. Demokratisch höchst bedenklich und staatspolitisch stossend ist nun die Koppelung mit einer Zusatzfinanzierung der AHV in der Höhe von rund zwei Milliarden Franken. Mit dieser Finanzspritze, welche letztlich auch wieder wir Bürger bezahlen, kann man einverstanden sein oder nicht.

Die Schweizerische Politik ist geprägt von Interessenausgleich und damit auch von Kompromissbereitschaft. Das macht unser System oftmals scheinbar träge, sichert jedoch (gerade im internationalen Vergleich) die Stabilität des Staatswesens. Regierung und Parlamente ringen innerhalb eines Sachbereiches um mehrheitsfähige Lösungen, da man stets im Hinterkopf behalten muss, dass eine Vorlage gegebenenfalls eine Volksabstimmung überleben müsste.

Mit der Verbindung zweier gänzlich unterschiedlicher Themenbereiche, hier Steuerrecht und Sozialversicherungen, beerdigten Bundesrat und Parlament (namentlich der Ständerat, welcher diese Koppelung forcierte) das Prinzip der «Einheit der Materie».

Die Einheit der Materie verbietet eine «Päckli-Schnürerei» von sachfremden Themen. Wenn beispielsweise eine Abstimmung über die Senkung der Hundesteuer damit verbunden wird, ob ein Schulhaus gebaut werden kann, dann haben diese Themen keinen sachlichen Zusammenhalt. Eine Abstimmung hätte über jedes Thema separat zu erfolgen.

Um nichts anderes geht es bei der STAF. Es werden zwei komplett sachfremde Themen gekoppelt, in der Hoffnung den Stimmbürger so zu ködern. Damit stellt sich das Parlament über den eigentlichen Souverän und höhlt die teildirekte Demokratie durch die Hintertür aus. Das Referendumsrecht wird geradezu obsolet.

Als Steuerrechtler anerkenne ich die unbedingte Notwendigkeit, dass wir mit der Unternehmensbesteuerung vorwärts machen müssen. Die Zeit drängt in der Tat – eine Lösung musste her und der Bundesrat hat hier ein erfreuliches Eiltempo hingelegt.

Wir stimmen aber am 19. Mai 2019 nicht darüber ab, ob wir die SV 17 annehmen, beziehungsweise die Finanzierung der AHV voranbringen wollen. Es wird eine Abstimmung darüber sein, ob demokratische Prinzipien in diesem Land noch etwas gelten. Und diese Abstimmung wird ihre Grundsatzwirkung haben für das künftige Verhalten unserer Parlamente. Die Klärung dieser Grundsatzfrage ist umso wichtiger, da im internationalen Umfeld laufend Abstimmungen auf uns zukommen werden, bei welchen wir zwar international ein verlässlicher Vertragspartner sein wollen, der innerstaatlichen Demokratie aber den Vorrang lassen müssen. 

Der Abstimmungskampf wird jedoch geprägt sein von Floskeln um Pragmatismus und Kompromissbereitschaft. Es bleibt zu hoffen, dass die Grundsatzdiskussion um die tragende Bedeutung des Referendumsrechts in der Schweiz nicht ausbleibt. Nur wenn wir dem Prinzip der Einheit der Materie treu bleiben, beziehungsweise dieses einfordern, wird das Vertrauen in die Institutionen unseres Staates im allgemeinen, in die direkte Demokratie im besonderen, nicht unterwandert.

Pascal Duss, Präsident FDP.Die Liberalen Entlebuch und Kantonsratskandidat, Entlebuch


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Über Pascal Duss

Pascal Duss (1988) ist Bürger von Entlebuch. Er ist ein Ur-Ur-Enkel von Josef Zemp, dem ersten katholisch-konservativen Bundesrat. Nach seinem Studium an der Universität Bern (M.A. Business and Law) arbeitete er als Jurist in Bern, Luzern und Zug und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Zürich tätig (schweizerisches Unternehmenssteuerrecht und internationales Steuerrecht). Heute arbeitet er bei der CPH Chemie + Papier Holding AG in Perlen.

Pascal Duss war 2009 bis 2019 Präsident der FDP.Die Liberalen Entlebuch. Daneben engagiert er sich in diversen ehrenamtlichen Ämtern in seiner Heimatregion, dem Entlebuch. Im Militär ist der Hauptmann Kommandant einer Infanterie-Stabskompanie.