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Kolumne von Olivier Dolder

08.03.2013

Zur Zukunft des Ständemehrs: Das sind Alternativen

Mit der Ablehnung des «Familienartikels» scheiterte am letzten Wochenende zum neunten Mal eine Vorlage am Ständemehr. Noch am Sonntag forderten erste Stimmen, über das Ständemehr müsse diskutiert werden. Doch warum ist diese Diskussion tatsächlich notwendig? Welche Reformansätze gibt es? Und wie wahrscheinlich ist eine Reform überhaupt?


Wie stark sollen bei Vorlagen, welche eine Verfassungsänderung wollen, die jeweiligen Abstimmungsergebnisse in den 26 Kantonen gegenüber der Summe der Stimmen aller Abstimmenden («Volksmehr») gewichtet werden? Darum geht es bei der Diskussion um die Zukunft des Ständemehrs. Im Bild: Kantonsfahnen auf der Luzerner Seebrücke.

Bild: Herbert Fischer

Die Diskussion über das Ständemehr ist erstens notwendig, weil am 3. März 2013 eine relativ klare Mehrheit der Bevölkerung durch die Kantone überstimmt wurde. Und sie ist zweitens notwendig, weil sich sowohl die politische Gesamtsituation als auch die Bevölkerungszahlen in den einzelnen Kantonen seit dem 19. Jahrhundert verändert haben.

Das Ständemehr hatte damals «vor allem eine integrative Funktion zum Schutz der kleinen katholischen Landkantone», wie Sager und Vatter in der NZZ vom 6. März 2013 schreiben (siehe unter «Links»). Ob diese, im Sonderbundskrieg unterlegenen Kantone heutzutage noch im gleichen Masse geschützt werden müssen, ist zumindest diskussionswürdig.

 

Insbesondere auch, wenn man bedenkt, dass andere Minderheiten in der Schweiz, beispielsweise die französischen oder italienischen Sprachgruppen, durch das Ständemehr nicht geschützt werden (vergleiche dazu ebenfalls Sager und Vatter). Weiter zu berücksichtigen ist die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung. So ist die Bevölkerung in den urbanen Kantonen viel stärker gewachsen als in den ländlichen Kanton. Die Standesstimmen wurden aber nie angepasst.

So hat heute die Stimme eines Appenzellers rund 40 Mal mehr Gewicht als die eines Zürchers und eine Urnerin wiegt über 33 Zürcherinnen auf.¨

 

Das Ständemehr nun gänzlich abschaffen zu wollen, wäre nach meiner Meinung nicht nur illusorisch, sondern auch falsch. Illusorisch, weil die Abschaffung am Ständemehr scheitern würde, und falsch, weil es in einem föderalen System einen gewissen Einfluss der Gliedstaaten, also der Kantone braucht. Eine Anpassung der Ständemehr-Reglung ist aber aus meiner Sicht durchaus in Erwägung zu ziehen.

Doch wie könnte das Ständemehr reformiert werden? Dazu wurden bereits verschiedenste Vorschläge erarbeitet. Eine Auswahl an Reformvorschlägen ist im Folgenden aufgeführt (Basis für die Auflistung bilden der «Wahlkampfblog» von Deana Gariup (siehe unter «Links») sowie Wolf Linders Standardwerk «Schweizerische Demokratie»):

. Qualifiziertes Ständemehr: Das Volksmehr kann nur von mindestens zwei Drittel der Stände überstimmt werden (Robert 1993).
. Qualifiziertes Volksmehr: Liegt das Volksmehr über 52,5 Prozent (das heisst mindestens 5 Prozentpunkte Differenz zwischen Ja- und Neinstimmen), dann kann es von den Ständen nicht überstimmt werden (Sager/Vatter 1996).
. Stärkeres Mehr: Bei ungleichem Volks- und Ständemehr zählt jenes, das prozentual höher ausfällt (Linder 2005).
. Gewichtete Standesstimmen: Die Anzahl der Standesstimmen hängen von der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner ab. Dabei erhalten die Kantone je nach Modell zwischen einer und fünf Stimmen (Hess/Trechsel 1993, Möckli 1994). Ein weiterer Ansatz will die Standesstimmen nach der Anzahl Stimmberechtigter gewichten (Gruppe «Renaissance Suisse-Europe»).
. Minderheiten-Modelle: Ausgewählte Minderheiten erhalten zusätzliche Standesstimmen. Ein Modell sieht Standesstimmen für die grössten fünf Städte vor (Jaggi 1993), ein anderes für die lateinischen Kantone (Möckli 1994).

Wie gross ist nun die Wahrscheinlichkeit, dass einer dieser Reformvorschläge oder auch ein anderer Vorschlag umgesetzt wird? Kurzfristig, davon gehe ich aus, wird alles beim Alten bleiben. Denn auch kleine Reformen des Ständemehrs dürften an eben diesem Ständemehr scheitern. Mittelfristig stufe ich die Chance für Reformen grösser ein; unter der Bedingung, dass es vermehrt Kollisionen oder Beinahe-Kollisionen von Volks- und Ständemehr gibt. Denn so wird sich die Bevölkerung der Problematik, die das Ständemehr mit sich bringt, bewusst.

Gibt es aber weiterhin nur selten Kollisionen, dann dürfte die jetzige Form des Ständemehrs wohl noch länger Stand halten. Allerdings müsste man dann auch einräumen, dass es sich beim «minorisierten Volksmehr» vor allem um ein theoretisches, nicht aber um ein praktisches Problem handelt.

Letztlich gilt es zu erwähnen, dass eine Diskussion über das Ständemehr eigentlich auch zu einer Diskussion über die Zusammensetzung des Ständerates führen müsste.

 

Olivier Dolder, Luzern


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Über Olivier Dolder:

Olivier Dolder (1985) aus Luzern ist promovierter Politikwissenschafter.

Bis zu den eidgenössischen Wahlen 2019 analysierte er für verschiedene Medien das regionale und nationale Politikgeschehen. Er war mehrere Jahre als Projektleiter bei Interface Politikstudien in Luzern tätig.

Seit September 2019 arbeitet Dr. Olivier Dolder als Projektleiter Neue Regionalpolitik (NRP) beim Amt für Wirtschaft des Kantons Schwyz.

www.olivierdolder.ch