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Kolumne von Thea Bächler

30.09.2011

Das geht jetzt aber zu weit mit dieser Gleichstellung

«Dem Kind den Namen zu geben, ist für die Männer wichtiger als für die Frauen […].» Diese Aussage stammt von Christian Lüscher, FDP-Nationalrat. Im Streitgespräch mit SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer, erschienen in der Neuen Zürcher Zeitung vom vergangenen Dienstag, äussern sich die beiden zum neuen Namensgesetz. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Leutenegger Oberholzer zurück, sie war diese Woche Thema im Nationalrat.


Das neue Gesetz sieht vor, dass Mann und Frau nach der Eheschliessung ihren Ledigennamen behalten. Sie können bei der Heirat selbst bestimmen, welchen Nachnamen die künftigen Kinder tragen werden und ob einer der beiden Namen als Familienname gelten soll. Kurzum: Es lässt den Frischvermählten die Wahl in diesen Belangen.

Das wäre neu, schliesslich ist aktuell der Name des Mannes automatisch der Familienname. Man muss zwar eingestehen, dass das aktuelle Gesetz der Frau immerhin das Recht einräumt, ihren Mädchennamen vor jenen des Mannes zu stellen und – wem das noch nicht reicht – dem Ehepaar ermöglicht, den Familiennamen mit einem Gesuch bei der Behörde zu ändern. «Das genügt», meint Lüscher. 

Der Name mag eine unterschiedliche Bedeutung haben: Manchen ist er egal, manche identifizieren sich stark damit. Die einen finden ihn schön und tragen ihn mit Stolz, andere schämen sich für dessen Hässlichkeit und wünschten sich einen anderen. 

Doch dies ist in dieser Debatte irrelevant. Gleichstellung aller Geschlechter – das ist der zentrale Punkt. Mann und Frau begegnen sich auf Augenhöhe, ohne dass das Gesetz, die Obrigkeit oder die gesellschaftlichen Normen das eine oder andere Geschlecht bevorzugen. In Sachen Nachname ist dies heutzutage nicht der Fall. Zwar wurde 1988 der „Mann als Oberhaupt der Familie“ endgültig aus dem Zivilgesetzbuch verbannt, die Idee lebt aber im aktuellen Namensgesetz weiter: Es ist offensichtlich, dass die Frau bei der Eheschliessung weniger Rechte geniesst als der Mann. So wird als selbstverständlich erachtet, dass Er den Namen an seine Frau und die Kinder weitergibt. Wem das nicht bekommt, hat sich bitteschön zu wehren.

«Genügt» die aktuelle Regelung tatsächlich, wie Lüscher behauptet? Geht das Theater um die ewige Gleichstellung irgendwann zu weit? Geht es nicht! Wir haben den Weg zur Gleichstellung eingeschlagen, weil keines der Geschlechter mehr oder weniger Wert hat, weil das Geschlecht nicht ausschlaggebend sein darf für mehr oder weniger Rechte, weil Männer nicht intelligenter sind als Frauen oder umgekehrt. Weil Mensch Mensch ist, egal, was sich zwischen den Beinen befindet. Ziel ist eine umfassende Gleichberechtigung, die auch nicht vor dem Namensgesetz Halt macht.

Lüscher sieht das anders. Er bezeichnet die Konsequenzen eines neuen Namensgesetzes als «fatal». Wo kämen wir denn hin, wenn Braut und Bräutigam gemeinsam über ihren Namen bestimmen dürften?! Wohl täten wir einen Schritt mehr Richtung Gleichstellung, in der Frau und Mann selber bestimmen dürfen, wem jetzt was wichtiger ist.

Und so bin ich erleichtert, dass sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat für eine Annahme der Vorlage entschieden hat und nur eine Minderheit am patriarchalen System festhalten will.

Nationalratskandidatin Thea Bächler (Juso/Hochdorf)


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Über Thea Bächler:

Thea Bächler (Juso/Hochdorf) kandidiert für den Nationalrat