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Gastbeitrag von Urs W. Studer

Über den Autor:

Urs W. Studer
war neben seiner Funktion als Luzerner Stadtpräsident von 1996 bis 2012 (parteilos) auch Bildungsdirektor der Stadt Luzern. Er trat bei den städtischen Wahlen 2012 nicht mehr an. Studer engagiert sich seither in sozialen und kulturellen Projekten. Er ist seit jungen Jahren aktiver Fasnächtler.

Bild: Herbert Fischer

03.05.2011

Dieses Gesetz ist eine Chance für die Kinder und die Schule

Am 15. Mai 2011 wird im Kanton Luzern über die Revision des Volksschulbildungs-Gesetzes abgestimmt. Als Bildungsdirektor und Stadtpräsident unterstütze ich diese Vorlage. Sie schafft die Grundlage für die Schule von heute, welche die Bürgerinnen und Bürger von morgen ausbildet.

Vor noch nicht allzu langer Zeit gab es gar keinen Kindergarten. Heute ist er nicht mehr aus der Schullandschaft weg-zudenken. Verschiedene Luzerner Gemeinden – wie beispielsweise die Stadt Luzern – kennen bereits heute den freiwilligen Kindergartenbesuch für Kinder ab 4 3/4 Jahren. Aufgrund der positiven Erfahrungen in der Stadt Luzern wünsche ich mir, dass jedes Kind im Kanton Luzern die Möglichkeit hat, den Kindergarten während zwei Jahren zu besuchen. 

Gesetz und Basisstufe sind Antworten auf ein Bedürfnis

Die Schule nimmt die offenen Fragen der Gesellschaft ernst und bietet Kindern aus kleinen Familien die Möglichkeit, schon früh mit anderen Kindern das Zusammenleben zu lernen. Der Kindergarten bietet eine ideale Umgebung dafür. Die Kindergartenlehrpersonen kennen die Anforderungen der Schule und können Eltern jederzeit kompetent über die weitere Schullaufbahn beraten. 

Noch einfacher geht dies in der Basisstufe. Der Übergang nach der kurzen Zeit im Kindergarten, verbunden mit einem neuen Schulzimmer im Schulhaus entfällt. Die Kinder können sich nach den eigenen Fähigkeiten entwickeln und der Übergang vom Kindergartenalter in die Primarstufe erfolgt fliessend. Die Eltern und Kinder unserer Basisstufe schätzen diese Möglichkeiten. Die Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, die Eltern haben jederzeit ein Mitspracherecht. Mit der Revision kann dieses Modell, das bisher in einzelnen Gemeinden versuchsweise umgesetzt wurde, weiter praktiziert werden.

Durch das neue Volksschulbildungsgesetz können wir das in der Stadt Luzern bewährte Modell der Basisstufe weiterführen und auch künftig entscheiden, in welcher Form die Schuleingangsstufe gestaltet sein wird.

Mitspracherecht und Mitsprachepflicht der Eltern

Mit der Revision des Volksschulbildungsgesetzes werden die Rolle der Eltern und ihr Verantwortungsbereich gestärkt. Die Eltern entscheiden, wann das Kind den Kindergarten besuchen soll. An den Beurteilungsgesprächen erhalten die Eltern einen vertieften Einblick in die Stärken und Schwächen ihres Kindes und können sich so am Lernerfolg beteiligen. Nichts ist wirksamer, als wenn die Schule und das Elternhaus die Betreuung der Kinder gemeinsam angehen. Sollten sich Eltern weigern, an diesen Gesprächen teilzunehmen, erhalten die Lehrpersonen und Schulleitungen nun das Recht, diese Pflicht zum Wohl des Kindes einzufordern. Damit kann der Schulerfolg längerfristig gesteigert werden.

Die breite Vernehmlassung des Entwurfs und das positive Echo daraus bestätigt den Eindruck, dass diese Revision notwendig ist und den Nerv der Zeit trifft. Verbände, Fachpersonen und die Mehrheit der politischen Parteien sind sich darüber einig. 

Finanzielle Entlastung der Gemeinden 

Mit der Revision des Volkschulbildungsgesetzes wird der Beitrag des Kantons an die Gemeinden erhöht. Neu wird der Kanton 25 Prozent statt wie bisher 22,5 Prozent der Betriebskosten der Volksschulen übernehmen. Für die Gemeinden bedeutet das eine willkommene finanzielle Entlastung. Die Stadt Luzern kann mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 1,8 Millionen Franken rechnen. Das ist aus meiner Sicht als Bildungsdirektor und Stadtpräsident ein weiteres gewichtiges Argument für ein Ja zu dieser gesetzlichen Teilrevision. 

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Eine Übersicht mit allen Beiträgen zu dieser Abstimmung und weiterführenden Links und Dateien finden Sie unter:

http://www.lu-wahlen.ch/ueber-uns/kolumne-der-redaktion/news/2011/04/17/428-am-15-mai-geht-es-auch-um-das-volksschul-bildungsgesetz/


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