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Die Redaktion empfiehlt

07.08.2019

nzz.ch - Ein Richter ist kein Parteisoldat

Richterinnen und Richter gehören hierzulande meist einer Partei an. Verpflichtet sind sie in ihrer Tätigkeit aber einzig dem Recht. Wer das nicht verstehen will, tritt die Gewaltenteilung mit Füssen.


Darüber schreibt auf nzz.ch Kathrin Alder (siehe unter «Links»).