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Die Redaktion empfiehlt

14.05.2019

medienwoche.ch - Öffentliche Personen sind kein Freiwild auf dem Boulevard

Das Urteil gegen das Medienhaus Ringier und sein Boulevardblatt «Blick» wegen der Verletzung der Intimsphäre einer früheren Zuger Politikerin setzt der Sensationsberichterstattung klare Grenzen.


Doch das Verfahren zeigt auch: Wer auf rechtlichem Weg gegen übergriffige Medien vorgehen will, braucht einen langen Atem. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Weitere Gerichte werden sich wahrscheinlich mit dem Fall befassen.

Dies schreibt auf medienwoche.ch Rechtsanwältin Claudia Keller (siehe unter «Links»).