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Die Redaktion empfiehlt21.09.2018 srf.ch - Wer überwacht, darf nicht vorbestraft seinOb Versicherungsdetektive künftig IV-Bezüger und Unfallversicherte bei Missbrauchsverdacht observieren dürfen, entscheidet sich am 25. November an der Urne. Damit sich die Stimmberechtigten schon vorher ein umfassendes Bild machen können, legt der Bundesrat seinen Umsetzungsvorschlag vor.Dies berichtet srf.ch (siehe unter «Links»). Letzte Beiträge:
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