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Die Redaktion empfiehlt20.07.2018 republik.ch - Dies ist ein zynisches Urteil des BundesverwaltungsgerichtesDie Flucht vor dem Nationaldienst in Eritrea gilt in der Schweiz nicht länger als Asylgrund. Damit nimmt das Bundesverwaltungsgericht in Kauf, Asylsuchende in Folter und Zwangsarbeit zu treiben.Darüber schreibt auf republik.ch Carlos Hanimann (siehe unter «Links»). Letzte Beiträge:
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