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04.05.2018

swissinfo.ch - Grossinquisitoren? Schweizer Staatsanwälte dürfen Urteile fällen

Über 90 Prozent der Strafurteile fällen in der Schweiz nicht Richter, sondern Staatsanwälte. Wie ist das möglich? Das Zauberwort heisst Strafbefehl. Er ist umstritten – aber unschlagbar günstig.


Darüber schreibt auf srf.ch Sibilla  Bondolfi und berichtet das «Echo der Zeit» (siehe unter «Links»).