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Die Redaktion empfiehlt11.05.2017 journal21.ch - Es ist besser, Initiativen für ungültig zu erklären, als sie nicht umzusetzenBei der Lancierung von Volksinitiativen achten die Initianten in neuerer Zeit zu wenig darauf, diese so zu formulieren, dass sie sich auch richtig und widerspruchsfrei in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Sie vergessen in ihrem politischen Eifer, dass Volksinitiativen Verfassungs- und Gesetzgebung sind, wenn sie angenommen werden.Darüber schreibt auf journal21.ch der frühere CVP-Bundesrichter Giusep Nay (siehe unter «Links»).
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