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Die Redaktion empfiehlt

19.03.2015

«NZZ» - Luzerner Professor warnt vor dem neuen Nachrichtendienst-Gesetz

Wenn vom Nachrichtendienst verdachtslos erhobene Informationen von den Strafverfolgungsbehörden verwertet werden dürfen, verliert der Tatverdacht – Ausgangspunkt jeder strafbehördlichen Untersuchung – seine rechtsstaatlich-limitierende Funktion im Strafprozess.


Darüber schreiben in der heutigen «NZZ» Jürg-Beat Ackermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Uni Luzern, und Patrick Vogler, Doktorand am Lehrstuhl Ackermanns (siehe unter «Dateien»).