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Die Redaktion empfiehlt

24.01.2014

medienwoche.ch - Rassismus-Strafnormen sind ohne explizite Ausnahmen für Satire und Kunst

Das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung ist eine seltsame Norm unseres Kommunikationsrechts. Auch wer das Verbot komisch findet, muss anerkennen, dass es keine Comedy ist: Es enthält nämlich keine explizite Ausnahme für Satire oder Kunst. Deshalb müssen die Gerichte auch Bagatellfälle entscheiden. Dabei sollte man kleinen Ausrutschern mit Gelassenheit begegnen und sich den ernsten und ernst gemeinten Äusserungen von Rassismus zuwenden – politische Korrektheit in Ehren.


Darüber schreibt Philip Kübler auf der - wie immer bestens empfohlenen - Plattform medienwoche.ch (siehe unter «Links»).