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Die Redaktion empfiehlt

15.01.2014

admin.ch - Personenfreizügigkeit: Bundesrat erlässt weitere Massnahmen gegen Missbräuche

Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz lediglich auf Stellensuche sind, und deren Angehörige erhalten keine Sozialhilfe. Bei EU/EFTA-Bürgern soll klargestellt werden, wann sie bei Arbeitslosigkeit ihr Aufenthaltsrecht gemäss Freizügigkeitsabkommen verlieren. Sind sie als Rentner zugewandert, soll ihr Aufenthaltsrecht überprüft werden, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen.


Dies hat der Bundesrat heute mitgeteilt (siehe unter «Links»).